Postpaid: Unterschied zwischen den Versionen
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Postpaid ist im Gegensatz | Postpaid ist im Gegensatz zu Prepaid eine Abrechnungsvariante bei der die Kosten für verbrauchte Einheiten zum Ende des Abrechnungszeitraums, in der Regel ein Monat, in Rechnung gestellt werden. Die Regel ist, dass diese Kosten im Lastschriftverfahren vom Bankkonto eingezogen werden. | ||
Bei original Vodafone-[[Laufzeitverträge|Verträgen]] ([https://www.teltarif.de/teltarif-hilft-vodafone-guthaben-auf-falsche-sim-gebucht/news/79883.html nicht Providerkarten!]) ist es möglich, [[CallNow]]-[[Voucher]] einzulösen, welche als Gutschrift auf der Rechnung erscheinen und somit verrechnet werden. | |||
Bei original [[Telefonica|Telefónica]] wurde berichtet, dass der Kunde, der eine Prepaidkarte auf einen Vertrag "einlöst" anschließend um eine Sofortauszahlung bitten muss, ansonsten wird dieses Guthaben nur mit den verbrauchsabhängigen Posten (oder Grundgebühr) verrechnet. | |||
Eine [[Nichtnutzungsgebühr]] ist bei Postpaid offiziell möglich (bei Prepaid nur versteckt bis gar nicht) und indirekt auch gebräuchlich in den untersten Tarifstufen (keine Telefon- und/oder SMS-Flat enthalten). Die Gebührenfalle kann bei Postpaid (auch Pseudo-Prepaid ist essentiell eine Variante davon) in Form einer Berechnung von Internet-"Einheiten" stattfinden. | |||
Nicht geschäftsfähigen Personenkreisen darf kein Postpaidvertrag angeboten werden (z. B. allen unter 16-Jährigen, eigentlich unter 18-Jährigen (beschränkte Geschäftsfähigkeit, "Taschengeldparagraph")). Aber auch als Mutter oder Vater eines noch nicht volljährigen Kindes empfiehlt sich unserer Meinung nach eher Prepaid als Postpaid für den Zögling abzuschließen, dieser wird dann verantwortungsvoll, unter ständiger Risikovermeidung besonders auch für den eigentlichen Besitzer der Mobilfunkkarte, an die spätere eigene Anbieterauswahl herangeführt. | |||
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Aktuelle Version vom 5. Januar 2025, 18:07 Uhr
Postpaid ist im Gegensatz zu Prepaid eine Abrechnungsvariante bei der die Kosten für verbrauchte Einheiten zum Ende des Abrechnungszeitraums, in der Regel ein Monat, in Rechnung gestellt werden. Die Regel ist, dass diese Kosten im Lastschriftverfahren vom Bankkonto eingezogen werden.
Bei original Vodafone-Verträgen (nicht Providerkarten!) ist es möglich, CallNow-Voucher einzulösen, welche als Gutschrift auf der Rechnung erscheinen und somit verrechnet werden.
Bei original Telefónica wurde berichtet, dass der Kunde, der eine Prepaidkarte auf einen Vertrag "einlöst" anschließend um eine Sofortauszahlung bitten muss, ansonsten wird dieses Guthaben nur mit den verbrauchsabhängigen Posten (oder Grundgebühr) verrechnet.
Eine Nichtnutzungsgebühr ist bei Postpaid offiziell möglich (bei Prepaid nur versteckt bis gar nicht) und indirekt auch gebräuchlich in den untersten Tarifstufen (keine Telefon- und/oder SMS-Flat enthalten). Die Gebührenfalle kann bei Postpaid (auch Pseudo-Prepaid ist essentiell eine Variante davon) in Form einer Berechnung von Internet-"Einheiten" stattfinden.
Nicht geschäftsfähigen Personenkreisen darf kein Postpaidvertrag angeboten werden (z. B. allen unter 16-Jährigen, eigentlich unter 18-Jährigen (beschränkte Geschäftsfähigkeit, "Taschengeldparagraph")). Aber auch als Mutter oder Vater eines noch nicht volljährigen Kindes empfiehlt sich unserer Meinung nach eher Prepaid als Postpaid für den Zögling abzuschließen, dieser wird dann verantwortungsvoll, unter ständiger Risikovermeidung besonders auch für den eigentlichen Besitzer der Mobilfunkkarte, an die spätere eigene Anbieterauswahl herangeführt.