Kartenpfand
Was ist ein Kartenpfand
Der Begriff "Kartenpfand" dürfte in Anlehnung an den Flaschenpfand entstanden sein, wird jedoch genau umgekehrt in Anwendung gebracht. Bei einer Pfandflasche zahlt man beim Erwerb einen bestimmten Betrag als Pfand und erhält diesen bei der Rückgabe der intakten Flasche wieder erstattet. Im Falle des Kartenpfandes bei SIM-Karten wird ein Pfandbetrag durch den Provider in Rechnung gestellt, wenn man bei Vertragsende die SIM-Karte nicht an den Serviceprovider zurücksendet. Der Pfand für die SIM-Karte bewegt sich dabei im Bereich um die 30 € für eine nicht zurückgesendete SIM-Karte.
Entstehungsgeschichte des Kartenpfandes
Ursprünglich wurde in den Anfangsjahren des Mobilfunks von verschiedenen Netzbetreibern und Providern - beispielsweise auch bei E-Plus - eine so genannte "Deaktivierungsgebühr" im Falle der Vertragsbeendigung in Rechnung gestellt. Schnell wurde jedoch diese Vorgehensweise von verschiedenen Landgerichten für unzulässig erklärt (vgl. beispielsweise Bericht bei Golem). Daraufhin verschwand die Deaktivierungsgebühr aus den AGB der Anbieter wieder, wurde jedoch im Falle der Drillisch-Gruppe (u.a. Victorvox, Telco, simply) durch den Kartenpfand ersetzt, welches offenbar rechtlich unumstrittener ist. Ursprünglich nur im Bereich der Laufzeitverträge zur Anwendung gekommen, hat das Kartenpfand mittlerweile zum Erstaunen und Ärger vieler Nutzer auch Einzug in die AGB mancher Prepaidanbieter gefunden. Hintergrund ist die Tatsache, dass die SIM-Karte laut AGB nicht in den Besitz des Vertragsinhabers übergeht, sondern Eigentum des ausgebenden Providers/Netzbetreibers bleibt und somit dem Vertragsinhaber während der Vertragslaufzeit nur "leihweise" zur Verfügung gestellt wird. Bei Vertragsende ist die Rückgabe der SIM-Karte an den Eigentümer in den AGB vieler Anbieter (z.B. auch bei blau oder blauworld) festgeschrieben. Nur verzichten in der Praxis die meissten Discounter darauf. Nicht jedoch der Anbieter simply, der nach Vertragsende die Rücksendung der SIM-Karte verlangt und ansonsten eine Aufwandsentschädigung für den Verlust der Karte (das so genannten Kartenpfand) in Rechnung stellt.