Terminierungsentgelt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Prepaid-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:


== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
Es ist nicht leicht, die aktuell geltenden Terminierungsentgelte in Erfahrung zu bringen, da diese lediglich im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlicht werden. Gelegentlich werden diese aber auch in Pressemitteilungen der Bundesnetzagentur wie beispielsweise [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/130719_MobilfunkTerminierungsentgelte.html hier] angekündigt werden.<br/>
Es ist nicht leicht, die aktuell geltenden Terminierungsentgelte in Erfahrung zu bringen, da diese lediglich im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlicht werden. Gelegentlich werden diese aber auch in Pressemitteilungen der Bundesnetzagentur wie beispielsweise [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/130719_MobilfunkTerminierungsentgelte.html hier] angekündigt.<br/>
"Danach gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2012 ein einheitliches Entgelt in Höhe von 1,85 ct/min für die sog. Mobilfunkterminierung. Ab dem 1. Dezember 2013 sinkt das Entgelt noch einmal geringfügig auf 1,79 ct/min."
"Danach gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2012 ein einheitliches Entgelt in Höhe von 1,85 ct/min für die sog. Mobilfunkterminierung. Ab dem 1. Dezember 2013 sinkt das Entgelt noch einmal geringfügig auf 1,79 ct/min."


Das bedeutet auf gut Deutsch, dass eine Telekommunikationsgesellschaft (im folgenden kürzer mit "Telecom" bezeichnet) im Mobilfunkbereich im Sekundentakt für jede volle Minute in ihrem Netz angenommene Anrufe das "Entgelt" von 1,79 ct/min. von der einliefernden Telecom (nach)fordern kann.
Das bedeutet auf gut Deutsch, dass eine Telekommunikationsgesellschaft (im folgenden kürzer mit (englisch) "Telecom" bezeichnet) im Mobilfunkbereich im Sekundentakt für jede volle Minute in ihrem Netz angenommene Anrufe das "Entgelt" von 1,79 ct/min. von der einliefernden Telecom (nach)fordern kann.


Für den Festnetzbereich gilt analog dazu https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/130830_ZusSchaltgEntgelte.html.
Für den Festnetzbereich gilt analog dazu https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/130830_ZusSchaltgEntgelte.html.
Die Terminierungsentgelte für Anrufe, die aus dem Ausland kommen oder ins Ausland gehen unterliegen den jeweiligen vertraglichen Regelungen der (inländischen, ausländischen) Marktteilnehmer.


== Sonderfälle ==
== Sonderfälle ==

Version vom 4. Oktober 2023, 03:42 Uhr

Unter dem Begriff Terminierungsentgelt (auch Interconnection-Gebühr oder Interconnect-Entgelt genannt) versteht man den Betrag, den eine Telefongesellschaft bei der Vermittlung eines Gespräches in ein anderes Mobilfunknetz bzw. vom oder zum Festnetz zahlen muss bzw. für die Entgegennahme eines solchen aus einem fremden Netz zu zahlen hat.

Allgemeines

Es ist nicht leicht, die aktuell geltenden Terminierungsentgelte in Erfahrung zu bringen, da diese lediglich im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlicht werden. Gelegentlich werden diese aber auch in Pressemitteilungen der Bundesnetzagentur wie beispielsweise hier angekündigt.
"Danach gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2012 ein einheitliches Entgelt in Höhe von 1,85 ct/min für die sog. Mobilfunkterminierung. Ab dem 1. Dezember 2013 sinkt das Entgelt noch einmal geringfügig auf 1,79 ct/min."

Das bedeutet auf gut Deutsch, dass eine Telekommunikationsgesellschaft (im folgenden kürzer mit (englisch) "Telecom" bezeichnet) im Mobilfunkbereich im Sekundentakt für jede volle Minute in ihrem Netz angenommene Anrufe das "Entgelt" von 1,79 ct/min. von der einliefernden Telecom (nach)fordern kann.

Für den Festnetzbereich gilt analog dazu https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/130830_ZusSchaltgEntgelte.html.

Die Terminierungsentgelte für Anrufe, die aus dem Ausland kommen oder ins Ausland gehen unterliegen den jeweiligen vertraglichen Regelungen der (inländischen, ausländischen) Marktteilnehmer.

Sonderfälle

  • Der Anbieter (hinter) "satellite" darf lediglich ein Terminierungsentgelt in Höhe der festgelegten eingehenden IC-Gebühren für Festnetztelefonie erheben. Neben satellite gibt es noch einen Anbieter, der auf solche "virtuellen Rufnummern" (welche nicht an einem Mobilfunkanschluss aufgeschaltet sind) spezialisiert ist und der über eine eigene Vorwahl (bei satellite die 015678) verfügt. Hinsichtlich dieses Angebots

(0)15-630 multiConnect GmbH
(Quelle>>>)
ist aber derzeit (24.04.2020) kein Betrieb bekannt, weshalb er für diesen Sonderfall vorerst noch keine Rolle spielt (zum Hintergrund der nicht gesicherten (!) Information: 'sipgate one' leitete seinerzeit kostenlos auf andere Mobilfunknummern weiter, dies ist dem Betreiber von "satellite" wegen den nicht gleichwertigen IC-Gebühren nicht mehr möglich).

  • Bei Vodafone Kabel-Internetanschlüssen wurde den Kunden die Mailboxfunktionalität am Anschluss gestrichen. Da jedoch bei diesem und vielen anderen Vollsortimentanbietern (hier geht es darum: ISP und Telefonieanbieter in einem) die Kosten des Telefonanschlusses gedeckt sind, gibt sich der Anbieter vermutlich mit der Weitergabe des Terminierungsentgelts (erst Einnahme bei Durchleitung/"Annahme" des Anrufs, dort dann die Abgabe desselben Betrags) an einen verwendeten nachgelagerten Fremdanschluss (Weiterleitungsziel) zufrieden. Als Kunde kann man über diese Preisgestaltung eventuell auch die nomadische Nutzung des Telefonanschlusses (stattdessen Callingcard-Anbieter) seines Internet Service Providers flexibler und sinnvoller gestalten.
  • Nicht zu verwechseln ist das Terminierungsentgelt mit folgendem Themenkreis: Artikel "BNetzA: Telekom muss Entgelte für letzte Meile senken" auf teltarif.de, vom 14.04.2022.

Links