Rufnummernmitnahme: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Oktober 2011, 14:05 Uhr
Erläuterung
MNP steht für "Mobile Number Portability" -- die Rufnummernmitnahme bei einem Anbieterwechsel.
Dabei kann der Kunde beim Wechsel des Mobilfunkanbieters seine bisherige Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Die Mitnahme ist beim bisherigen Anbieter immer kostenpflichtig, so werden je nach Anbieter zwischen 24,95 € und 30 € erhoben. Laut Bundesnetzagentur darf die Obergrenze von 30,72 € nicht überschritten werden, was bei einigen Anbietern dennoch vorkommt. Dagegen sollte Widerspruch eingelegt werden. Der neue Anbieter kann ebenfalls eine Gebühr berechnen, tut dies aber nur in wenigen Fällen. Handelt es sich beim bisherigen Vertrag um einen Prepaidvertrag, so muss neben der abzugebenden Verzichtserklärung auch der Betrag für die Rufnummernmitnahme als Guthaben auf dem Prepaidkonto vorhanden sein oder muss vor Vertragsende eingezahlt werden. Da die meisten Anbieter in ihren Verzichtserklärungen einbauen, dass der Anspruch auf Auszahlung des Restguthaben (welches nach Abzug der Portierungsgebühr vorhanden ist) verfällt, bietet sich hier eine Banküberweisung an. Da dabei der Überweisungsbetrag exakt angegeben werden kann und somit kein Restguthaben übrig bleiben muss. Ebenfalls kann man auch der Klausel widersprechen und durch Angabe der Bankdaten eine Auszahlung des Restguthabens verlangen.
Abgesehen davon, dass viele Prepaid-Anbieter extra Guthaben bieten (um die Abschreckung vor der Portierungsgebühr zu mindern), wenn der Neukunde seine Rufnummer mitnimmt, bieten im Discounterbereich immer mehr Anbieter die Rufnummernmitnahme vom Altanbieter an. Dabei fällt in den wenigsten Fällen eine Gebühr an (Beispiel simyo).
Hingegen ist die Mitnahme einer Rufnummer vom Discounter zum neuen Anbieter in jedem Fall möglich (dies wird rechtlich von der Bundesnetzagentur zugesichert), sofern der neue Anbieter die eingehende Rufnummernportierung ermöglicht.
Wie gehe ich vor?
Vergewissern Sie sich, dass der von Ihnen anvisierte Anbieter für den gewünschten Tarif einen Import der Rufnummer zulässt.
Beantragen Sie dort ein Starterpaket und wählen dabei Rufnummernmitnahme aus. Auch kann es möglich sein, dass Sie zunächst ein gewöhnliches Starterset im Handel erwerben müssen, welches erst anschließend freigeschaltet wird (z.B. PENNY MOBIL, ja! mobil u.a.). Hier erfolgt die Beantragung der Rufnummernmitnahme Online oder per gesondertem Formular schriftlich oder per FAX.
Bei der Beantragung müssen Sie exakt die gleichen Angaben machen, wie bei dem Anbieter, bei dem Sie zur Zeit sind (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer). Achten Sie bei einem Vertrag darauf, dass eine Rufnummernmitnahme von 120 Tagen vor Vertragsende bis zu 20 Tagen nach Vertragsende möglich ist. Erwarten Sie in diesem Fall auch noch nach Vertragsende eine Rechnung von ihrem alten Anbieter über die Rufnummermitnahmegebühr. Achten Sie bei einem Prepaidanbieter darauf, dass ausreichend Guthaben für die Portierung auf dem Guthabenkonto ist und der alte Anbieter eine Verzichtserklärung von Ihnen erhalten hat. Es kann sinnvoll sein, die Verzichtserklärung auch an den neuen Anbieter zu schicken.
Verzichtserklärungen
- ALDI TALK
- Alphatel
- Berlet Mobil
- blau
- cellway
- debitel
- E-Plus Laufzeitvertrag
- E-Plus Prepaid (Free&Easy)
- FONIC
- klarmobil
- lokalisten fon
- mobilcom
- mobilcom-debitel
- NetzClub
- O2
- OrtelMOBILE
- ring
- SCHLECKER Prepaid
- simsay
- simyo
- solomo
- Speach (Seite 2)
- TALKLINE Laufzeitvertrag
- TALKLINE Prepaid
- Tchibo mobil
- Telco
- Telekom
- TouristMobile
- TÜRK TELEKOM mobile
- Vodafone CallYa
- VictorVox