Smobil: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Version vom 16. September 2008, 08:52 Uhr
Anbieterkennung
allMobility Deutschland GmbH
Speditionstrasse 15 40221 Düsseldorf Hotline: 22268 (49 ct/Minute im Netz von smobil) 0180 5 080333 (14 ct/Minute aus dem Festnetz, abweichende Mobilfunkpreise) bzw. 0211 416400 (Quelle: Das 0180-Telefonbuch). |
Aktuelle Sonderaktion
- Starterset: Bis zum 5. Oktober 2008 kostet das Starterpaket nur 7,99 € statt 14,99 €. (Quelle: Verbrauchermagazin TELTARIF)
- Günstiges SMS-Paket als Tarifoption: smobil bietet ab sofort ein SMS-Paket für interne Kurznachrichten. 500 SMS von smobil zu smobil kosten nur 4,99 €, eine netzinterne SMS also lediglich einen Cent.
Produktdetails
- Prepaidkarte smobil, realisiert im Netz von Vodafone.
- Echtes Prepaid
- SIM-Kartendesign
Tariftabelle
In das deutsche Festnetz | |
In alle deutschen Mobilfunknetze | |
Netzintern bei smobil | |
Mailbox | |
Taktung | |
SMS | |
SMS im Netz von smobil | |
SMS ins Ausland | |
MMS | |
WAP | |
Internet | |
Taktung | |
Guthaben Startpaket | |
Preis Startpaket |
¹ zzgl. 6 Cent pro angefangener Stunde
Bei einer Aufladung ab 10 Euro sinkt der Community-interne Tarif für einen Monat auf 1 Cent pro Minute.
Bei einer Aufladung ab 25 Euro sinkt der Community-interne Preis auf 1 Cent pro Minute, in andere Netze werden 14 Cent pro Minute berechnet, SMS kosten dann 12 Cent (gültig jeweils für einen Monat ab Aufladung).
Kartengültigkeit
Die SIM-Karten von smobil sind entgegen den Angaben des Anbieters nicht unbegrenzt gültig, eine Abfrage des Verfallsdatums ist dem smobil-Kunden jedoch nicht möglich.
Unter anderem in den Online-FAQ verbreitet Allmobility folgende Fehlinformation: "Wie lange ist mein smobil Guthaben gültig? Ihr smobil Guthaben ist unbegrenzt gültig. Wie lange ist meine smobil SIM-Karte gültig? Ihre smobil-Karte ist unbegrenzt gültig."
Diverse smobil-Kunden (einschließlich dem Autor dieser Zeilen) berichteten jedoch inzwischen, dass regelmäßig ca. 12 bis 14 Monate nach der letzten Aufladung die SIM-Karte von Allmobility abgeschaltet wird. Eine Kündigung erfolgt nicht per Brief, sondern laut Hotline nur per Kurzmitteilung. In dieser SMS wird die Abschaltung der smobil-Karte binnen Monatsfrist angedroht, falls keine neue Aufladung erfolgt.
Zwar soll ein verfallenes smobil-Kartenguthaben (abzgl. Startguthaben, Aufladeboni und Prämien) auf Antrag von Allmobility zurückgezahlt werden können, jedoch verliert der smobil-Kunde auf jeden Fall seine Rufnummer.
Rufnummer
- Portierung eingehend möglich: Nein
- Rufnummernauswahl bei Kauf: Online-Kauf nein, in den Schlecker-Filialen ja
Rufnummernbereiche
Durch Portierungen von smobil-Rufnummern zu anderen Anbietern lässt sich an der Rufnummer nicht mehr erkennen, ob es sich um eine smobil-Rufnummer handelt. Hier werden jedoch die original von smobil vergebenen Bereiche gesammelt.
smobil-Rufnummern | |||||
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01520 / 65xxxxx | 01520 / 66xxxxx | 01520 / 67xxxxx | 01520 / 68xxxxx | 01520 / 95xxxxx | 01520 / 97xxxxx |
01522 / 80xxxxx |
Möglichkeiten der Aufladung
- Cash-Karten im Filialnetz von Schlecker deutschlandweit zu erwerben
- Online-Bestellung unter www.schlecker.com/smobil
- über die Online-Verwaltung der Karte (Registrierung erforderlich)
Servicefunktionen
Besonderheiten / Hinweise
- Videotelefonie: Bei netzinternen Telefonaten ist Videotelefonie ohne Aufpreis möglich.
- Rufumleitungen sind mittels der üblichen GSM-Spezifikation zu sämtlichen Zielen frei einrichtbar.
Kündigung und Auszahlung des Guthabens
Smobil erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro für die Auszahlung des Restguthabens. Ein gekündigter smobil-Kunde muß nach Angaben von Allmobility eine Ausweiskopie und die SIM-Karte einschicken. Startguthaben wird Allmobility zufolge generell nicht ausgezahlt: "Das Starterguthaben ist jedoch von einer Auszahlung ausgeschlossen, da es von uns als Dankeschön gratis zur Verfügung gestellt wurde." (Quelle: Erfahrungsbericht im Mobilfunk-Forum Telefon-Treff)
Schufa-Abfrage
Es findet keine Bonitätsprüfung des Kunden statt. In den AGB vom 27. November 2006 finden sich keine entsprechenden Regelungen (so genannte "Schufa-Klausel").
AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unzulässige Klauseln http://www.vzbv.de/go/presse/1043/index.html.