0180: Unterschied zwischen den Versionen
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Berücksichtigt werden | Berücksichtigt werden muss in diesem Zusammenhang außerdem: Die Anzahl der Festnetzanschlüsse nimmt ab. Vor allem junge Menschen verzichten offenbar auf einen Festnetzanschluss (mit hoher monatlicher Grundgebühr) und nutzen stattdessen ein [[Echtes Prepaid|Prepaid]]-Handy. | ||
== Fehlende Preisinformation == | == Fehlende Preisinformation == | ||
Schönfärberisch hieß es zumeist, Gesprächspreise könnten "abweichen". Übrigens wurde auch diese irreführende Angabe erst durch ein Gerichtsurteil erstritten. | Schönfärberisch hieß es zumeist, Gesprächspreise könnten "abweichen". Übrigens wurde auch diese irreführende Angabe erst durch ein Gerichtsurteil erstritten. | ||
In den üblichen Tariftabellen wurden Verbindungskosten für die Rufnummerngasse (0180) nicht aufgeführt. Häufig gab es lediglich den Hinweis im Sternchentext, | In den üblichen Tariftabellen wurden Verbindungskosten für die Rufnummerngasse (0180) nicht aufgeführt. Häufig gab es lediglich den Hinweis im Sternchentext, dass Service- und Sondernummern laut Sonderpreisliste abgerechnet würden. Bisher existierten bei Mobilfunk-Providern gesonderte Preislisten, z.B. als Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Kunden mußten diese beim Anbieter erfragen oder selbständig aus dem Internet herunterladen, wenn sie Informationen über Minutenpreise und [[Taktung|Abrechnungstakte]] erhalten wollten. | ||
== Regulierung: 42 Cent maximal == | == Regulierung: 42 Cent maximal == | ||
Seit dem 1. März 2010 wird diese Preispolitik verhindert durch eine Klausel im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses legt fest, daß die Höhe des Entgeltes für Mobilfunknutzer künftig durch die Bundesnetzagentur nach oben begrenzt wird. | Seit dem 1. März 2010 wird diese Preispolitik verhindert durch eine Klausel im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses legt fest, daß die Höhe des Entgeltes für Mobilfunknutzer künftig durch die Bundesnetzagentur nach oben begrenzt wird. | ||
Eine Verordnung legt fest, | Eine Verordnung legt fest, dass innerdeutsche Anrufe zur Vorwahl (0180) maximal 60 Cent pro Gespräch oder maximal 42 Cent pro Minute kosten dürfen. Weiterhin wurde verfügt, dass beim Verbindungsaufbau eine '''Preisansage''' erfolgen muss. | ||
== Umsetzung in der Praxis == | == Umsetzung in der Praxis == | ||
Informationen über die Umsetzung dieser gesetzliche Vorgabe sind bisher dürftig. Per Kurzmitteilung wurden sämtliche E-Plus-Kunden über die Preissenkung informiert. Von anderen Mobilfunkprovidern wie z.B. [[T-Mobile]] oder [[Vodafone]] gab es offenbar keinerlei Reaktion. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, | Informationen über die Umsetzung dieser gesetzliche Vorgabe sind bisher dürftig. Per Kurzmitteilung wurden sämtliche E-Plus-Kunden über die Preissenkung informiert. Von anderen Mobilfunkprovidern wie z.B. [[T-Mobile]] oder [[Vodafone]] gab es offenbar keinerlei Reaktion. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die staatliche Regulierung stillschweigend umgesetzt wurde. Bisher ist offenbar kein [[Provider]] bekannt, der sich nicht für die neue Preisobergrenze entschied. | ||
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* [http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ126814362403616/link677821A.html Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen] | * [http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ126814362403616/link677821A.html Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen] | ||
* [[Diskussion:Hauptseite#News]] | * [[Diskussion:Hauptseite#News]] |
Version vom 12. März 2010, 15:55 Uhr
Vorwahl (0180)
Die Rufnummerngasse 0180 - x umfasst in der Bundesrepublik Deutschland eine Gruppe von Servicerufnummern im Festnetz, die zu höheren Preisen als andere Festnetzanschlüsse abgerechnet werden.
Es existieren folgende Untergruppen:
- 0180 - 1
- 0180 - 2
- 0180 - 3
- 0180 - 4
- 0180 - 5
Bei Telefonaten aus Mobilfunknetzen gelten Anschlüsse mit der Vorwahl (0180) als Sonder- bzw. Servicerufnummern. Lediglich im Kleingedruckten (sogenannte Sternchentexte) wird der Mobilfunknutzer darauf hingewiesen, daß Anrufe zur Vorwahl (0180) erheblich teurer sind.
Hotlines
Praktische Bedeutung dürften vor allem Gespräche mit Servicezentralen von Unternehmen und Behörden (sogenannte Hotlines) haben. Dazu zählen z.B. die Servicerufnummern der Agentur für Arbeit oder Anrufe beim Verkehrsfunk von Radiosendern, die Teilnahme an Gewinnspielen oder auch Bestellungen bei Versandhäusern. Vielfach müssen auch 0180er-Rufnummern angerufen werden, wenn man eine SIM-Karte aktivieren möchte.
Berücksichtigt werden muss in diesem Zusammenhang außerdem: Die Anzahl der Festnetzanschlüsse nimmt ab. Vor allem junge Menschen verzichten offenbar auf einen Festnetzanschluss (mit hoher monatlicher Grundgebühr) und nutzen stattdessen ein Prepaid-Handy.
Fehlende Preisinformation
Schönfärberisch hieß es zumeist, Gesprächspreise könnten "abweichen". Übrigens wurde auch diese irreführende Angabe erst durch ein Gerichtsurteil erstritten.
In den üblichen Tariftabellen wurden Verbindungskosten für die Rufnummerngasse (0180) nicht aufgeführt. Häufig gab es lediglich den Hinweis im Sternchentext, dass Service- und Sondernummern laut Sonderpreisliste abgerechnet würden. Bisher existierten bei Mobilfunk-Providern gesonderte Preislisten, z.B. als Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Kunden mußten diese beim Anbieter erfragen oder selbständig aus dem Internet herunterladen, wenn sie Informationen über Minutenpreise und Abrechnungstakte erhalten wollten.
Regulierung: 42 Cent maximal
Seit dem 1. März 2010 wird diese Preispolitik verhindert durch eine Klausel im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses legt fest, daß die Höhe des Entgeltes für Mobilfunknutzer künftig durch die Bundesnetzagentur nach oben begrenzt wird.
Eine Verordnung legt fest, dass innerdeutsche Anrufe zur Vorwahl (0180) maximal 60 Cent pro Gespräch oder maximal 42 Cent pro Minute kosten dürfen. Weiterhin wurde verfügt, dass beim Verbindungsaufbau eine Preisansage erfolgen muss.
Umsetzung in der Praxis
Informationen über die Umsetzung dieser gesetzliche Vorgabe sind bisher dürftig. Per Kurzmitteilung wurden sämtliche E-Plus-Kunden über die Preissenkung informiert. Von anderen Mobilfunkprovidern wie z.B. T-Mobile oder Vodafone gab es offenbar keinerlei Reaktion. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die staatliche Regulierung stillschweigend umgesetzt wurde. Bisher ist offenbar kein Provider bekannt, der sich nicht für die neue Preisobergrenze entschied.
Unterschiede zu anderen Sondernummern
Die Rufnummerngasse (0180) ist nicht zu verwechseln mit den Mehrwertnummern aus der Gasse (900). Anrufe zu den Vorwahlen 0-900 oder 0137 sind von der neuen Preisvorgabe nicht berührt.