Diskussion:Pseudo-Prepaid: Unterschied zwischen den Versionen

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--[[Benutzer:Admin|Admin]] 15:10, 22. Jun. 2008 (CEST) Stimmt, scheint aber neuer zu sein. Als ich damals BILmobil gekauft hatte, war das meiner Meinung nach noch nicht so*. Ich denke, das sollte langsam auch mit in die Anbieterbeschreibungen eingefügt werden. Nicht alle Anbieter machen das, z.B. eben diskutierte [[maxxim]] nach eigenen AGB nicht.
--[[Benutzer:Admin|Admin]] 15:10, 22. Jun. 2008 (CEST) Stimmt, scheint aber neuer zu sein. Als ich damals BILmobil gekauft hatte, war das meiner Meinung nach noch nicht so*. Ich denke, das sollte langsam auch mit in die Anbieterbeschreibungen eingefügt werden. Nicht alle Anbieter machen das, z.B. eben diskutierte [[maxxim]] nach eigenen AGB nicht.
* Eigenkorrektur. Die AGB haben Stand 07/07. Sollte damals also tatsächlich auch schon der Fall gewesen sein.
* Eigenkorrektur. Die AGB haben Stand 07/07. Sollte damals also tatsächlich auch schon der Fall gewesen sein.
--[[Benutzer:Admin|Admin]] 15:29, 22. Jun. 2008 (CEST) Also ich habe mal mit der Schufa-Recherche begonnen unf füge die Infos nach und nach ein. Bisher bin ich bis "i" gekommen, aber nur BILDmobil und igge&co bei den echten Prepaidanbietern haben die Schufa-Klausel in den AGB. Bei Callmobile ist es hingegen ja logisch.

Version vom 22. Juni 2008, 14:29 Uhr

--Admin 13:17, 22. Jun. 2008 (CEST) Auf geht's! Hier wollen wir die Eckpunkte definieren, nach denen künftig zwischen echtem und unechtem (Pseudo-) Prepaid unterschieden werden soll. Unstrittig Pseudo-Prepaid ist demnach bisher callmobile und simply . Hier meine ersten Vorschläge:

  • 1. bei Pseudo-Prepaid kann man durch "normales" Telefonieren in's Minus rutschen. Das Gespräch wird nicht unterbrochen. Bei beiden Anbietern der Fall, Nachberechnung beispielsweise bei inländischen 0900er Anrufen (Callmobile, eigene Erfahrung). Demnach sind Karten, die bei Kontostand 0.00€ einen 0900er Anruf unterbrechen und eine erneute Wiederanwahl ohne Nachladen nicht ermöglichen echtes Prepaid.
  • 2. bei Pseudo-Prepaid ist die Einwilligung in eine Schufa-Abfrage (Schufa-Klausel) obligatorsch (aber kein einzelner Definitionsgrund, da auch echte Prepaidanbieter u.U. Schufa-Klauseln in den AGB haben --->Xtra z.B. Karten, die ohne Schufa-Einwilligung verkauft werden, sind demnach per Definition echtes Prepaid -->maxxim
  • 3. bei Pseudo-Prepaid ist eine Kontoabfrage per *100# nicht möglich. Bisher keine Ausnahmen bekannt. Man kann i.d.R. und nach meinem Verständnis davon ausgehen, dass eine solche Kontostandsabfrage nur über ein Online-Billing möglich ist und damit solche Karten nicht nach dem Billing von T-Mobile Laufzeitverträgen abgerechnet werden (= echtes Prepaid)

--Hausmeister 22.06.2008 13:57 (CEST) Für mich ist auf jedenfall Pseudo-Prepaid, wenn man dadurch ins Minus rutschen kann. Schufa hat ja eigentlich fast jeder Prepaidanbieter.

--Admin 14:44, 22. Jun. 2008 (CEST) Hmm. Ich dachte eigentlich, Anbieter mit Schufa-Abfrage im Prepaidbereich seien eher selten? Es war doch gerade füe Leute mit Schufa-Eintrag immer eine Alternative, sich eine Prepaidkarte zu holen...

--Hausmeister 22.06.2008 14:47 (CEST) Also BILDmobil macht das auf jeden fall. Ich gedenke, dass das andere auch machen.

--Admin 15:10, 22. Jun. 2008 (CEST) Stimmt, scheint aber neuer zu sein. Als ich damals BILmobil gekauft hatte, war das meiner Meinung nach noch nicht so*. Ich denke, das sollte langsam auch mit in die Anbieterbeschreibungen eingefügt werden. Nicht alle Anbieter machen das, z.B. eben diskutierte maxxim nach eigenen AGB nicht.

  • Eigenkorrektur. Die AGB haben Stand 07/07. Sollte damals also tatsächlich auch schon der Fall gewesen sein.

--Admin 15:29, 22. Jun. 2008 (CEST) Also ich habe mal mit der Schufa-Recherche begonnen unf füge die Infos nach und nach ein. Bisher bin ich bis "i" gekommen, aber nur BILDmobil und igge&co bei den echten Prepaidanbietern haben die Schufa-Klausel in den AGB. Bei Callmobile ist es hingegen ja logisch.