Kategorie:Mit 4 Euro bar aufladbar: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. März 2024, 20:21 Uhr
Diese Kategorie enthält eine Untergruppe von Prepaidtarifen, die mit Guthabenkarten (Cash-Karte) aufladbar sind und dabei das derzeitige Minimum von circa 4 Euro markieren.
Wenn man die jeweilige Mindestaufladeregelung zur Verlängerung der Guthaben- oder Kartengültigkeit beachtet, erlauben es solche Anbieter auf besonders erschwingliche Art und Weise, die SIM-Karte am Leben zu erhalten. Sie werden von Prepaid-Wiki.de deswegen mit einer eigenen Kategorie gewürdigt.
Da Cash-Karten im Vertrieb für den Anbieter aufwändiger sind als reine Online-Produkte und Auflademethoden, jedoch für die Kunden im Einzelfall deutlich übersichtlicher und auch sparsamer hinsichtlich der hinterlassenen Datenspuren - weder tauchen auf einem Konto Telefonnummern oder Namen von Telefongesellschaften auf, noch erfährt der Anbieter, wo man sein Konto hat - , deckt diese Kategorie automatisch auch Angebote ab, die in Zeiten einer fragiler werdenden Privatsphäre der datenschutzrechtlich gebotenen Datensparsamkeit entgegenkommen.
Für den Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten, jedoch ein Mehrwert: mehr Privatsphäre.
Besonderheiten:
- Diese Kategorie ist entfallen, da die NettoKOM-Aufladegutscheine auf einen Mindestwert von 5€ gewechselt wurden. Die früher einmal eingeführten 4 €-Aufladegutscheine als Vorgänger der 5 €-Voucher können an der Kasse bei NETTO nicht mehr käuflich erworben werden.
Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.