Video-Ident: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. August 2017, 09:56 Uhr

Aufgrund der seit 1. Juni 2017 geltenden Identifizierungspflicht ist Voraussetzung zur Freischaltung jeder Prepaid-Karte in Deutschland, dass sich der Nutzer Identifiziert und insbesondere die angegebenen Ausweisdaten abgeglichen werden. Ebenfalls erforderlich ist ein Abgleich, ob es sich beim Ausweisinhaber tatsächlich auch um die Person handelt, die das Prepaid-Startpaket freischaltet. Hierzu kommt unter anderem das neue Verfahren Video-Ident zum Einsatz. Grob erklärt läuft dieses Identifizierungsverfahren folgendermaßen ab:

  • Der Käufer des Prepaidpaketes setzt sich per Videotelefonie mit der Identifizierungsstelle (z.b. WebID Solutions bei Vodafone) in Verbindung
  • Die Videoverbindung wird über eine IP-Verbindung realisiert
  • In der Regel kommt binnen weniger Sekunden eine Videoverbindung zustande, in der sich beide Teilnehmer des Telefonats sehen
  • Zu Beginn des Gespräches wird der Anrufende gefragt, ob er mit einer Aufzeichnung einverstanden ist
  • Im folgenden audiovisuellen Gespräch kommt es zum Abgleich der zuvor bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten (z.b. Geburtsdatum und -ort)
  • Das Dokument zur Identifizierung (in der Regel der Bundespersonalausweis) wird beidseitig in die Kamera gehalten und Daten abgeglichen
  • Es wird ebenfalls ein Foto der anrufenden Person durch den Dienstleister angefertigt
  • es erfolgt eine Prüfung, ob Ausweisinhaber und Anrufer die gleiche Person sind (visueller Abgleich)
  • Nach Abschluss des Identifizierungsvorganges wird der Freischaltvorgang für die Prepaid-Karte eingeleitet

Zur Nutzung dieser Art der Identifizierung müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt sein:

  • stabile und für eine Videoverbindung ausreichend schnelle Internetverbindung
  • Internetfähiges Endgerät (Smartphone, Tablet, Notebook oder PC) mit interner oder externer Kamera (mindestens 640 x 480 Bildpunkte), Mikrofon und Lautsprecher
  • passendes Betriebssystem zur Nutzung eines zugelassenen und tauglichen Internetbrowsers oder einer entsprechenden App
  • ausreichende Lichtverhältnisse, welche insbesondere beim Abgleich des Ausweisdokuments von großer Bedeutung sind; Empfehlung: heller Raum mit Tageslicht