Flatrate: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Juli 2012, 20:10 Uhr
Definition und Wortbedeutung
Eine Flatrate (zu deutsch: Pauschale) ist ein Pauschalpreis für die unbegrenzte Nutzung bestimmter Dienste.
Der Begriff Flatrate wurde in der Bundesrepublik Anfang der 90er Jahre zuerst in Pizzaläden und Hotels bekannt: nach amerikanischem Vorbild warben diese mit sogenannten "All you can eat"-Angeboten zu Festpreisen (etwa: "Iß soviel, wie Du verdrücken kannst!") Erst sehr viel später nutzte die Mobilfunkbranche den Begriff als griffige Werbeformel für (vermeintlich) unbegrenztes Telefonieren. Mittlerweile bedienen sich auch Möbelhäuser und Automobilhersteller bei diesem allgegenwärtigen Begriff aus der Werbung.
Obwohl die Definition einer Pauschale dem Kunden suggeriert, er könne eine Dienstleistung endlos und unbegrenzt nutzen, ist dies in der Praxis häufig anders. Klauseln, Zusätze und Regeln gegen "Mißbrauch" einer Flatrate sind im Bereich Mobilfunk weit verbreitet.
Bestimmte Eigenschaften von Diensten werden nach Ausschöpfung einer bestimmten Anzahl von Einheiten (Auslastung) reduziert. So zum Beispiel die Übertragungsgeschwindigkeit des Internets beim Erreichen einer bestimmten Datenmenge: Viele Anbieter reduzieren ("drosseln") dann von UMTS-Geschwindigkeit auf GPRS-Geschwindigkeit.
Neben Flatrates fürs Telefonieren in das eigene Mobilfunknetz (Beispiel BASE) gibt es inzwischen Flats für Gespräche in alle Netze, Flats für Textmitteilungen in alle Netze (SMS-Flatrate) sowie verschiedenste Handy-Surf-Flats sowie Internet-Flatrates.
Instant-Messenger-ICQ-Flatrate
Portal-Flatrate
monatliche Internet-Flatrate