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In den üblichen Tariftabellen wurden Verbindungskosten für die Rufnummerngasse (0180) nicht aufgeführt. Häufig gab es lediglich den Hinweis im Sternchentext, dass Service- und Sondernummern laut Sonderpreisliste abgerechnet würden. Bisher existierten bei Mobilfunk-[[Provider]]n gesonderte Preislisten, z.B. als Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Kunden mussten diese beim Anbieter erfragen oder selbständig aus dem Internet herunterladen, wenn sie Informationen über Minutenpreise und [[Taktung|Abrechnungstakte]] erhalten wollten. | In den üblichen Tariftabellen wurden Verbindungskosten für die Rufnummerngasse (0180) nicht aufgeführt. Häufig gab es lediglich den Hinweis im Sternchentext, dass Service- und Sondernummern laut Sonderpreisliste abgerechnet würden. Bisher existierten bei Mobilfunk-[[Provider]]n gesonderte Preislisten, z.B. als Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Kunden mussten diese beim Anbieter erfragen oder selbständig aus dem Internet herunterladen, wenn sie Informationen über Minutenpreise und [[Taktung|Abrechnungstakte]] erhalten wollten. | ||
== Regulierung: 42 Cent | == Regulierung: Maximal 42 Cent/Minute == | ||
Seit dem '''1. März 2010''' wird diese Preispolitik verhindert durch eine Klausel im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses legt fest, dass die Höhe des Entgeltes für Mobilfunknutzer künftig durch die Bundesnetzagentur nach oben begrenzt wird. | Seit dem '''1. März 2010''' wird diese Preispolitik verhindert durch eine Klausel im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses legt fest, dass die Höhe des Entgeltes für Mobilfunknutzer künftig durch die Bundesnetzagentur nach oben begrenzt wird. | ||
Version vom 18. Juni 2010, 05:05 Uhr
Vorwahl (0180)
Die Rufnummerngasse 0180 - x umfasst in der Bundesrepublik Deutschland eine Gruppe von Servicerufnummern im Festnetz, zu denen die Verbindung zu höheren Preisen (als Verbindungen zu anderen Festnetzanschlüssen) abgerechnet wird.
Es existieren folgende Untergruppen:
- 0180 - 1
- 0180 - 2
- 0180 - 3
- 0180 - 4
- 0180 - 5
Bei Telefonaten aus Mobilfunknetzen gelten Anschlüsse mit der Vorwahl (0180) als Sonder- bzw. Servicerufnummern. Lediglich im Kleingedruckten (sogenannte Sternchentexte) wird der Mobilfunknutzer darauf hingewiesen, dass Anrufe zur Vorwahl (0180) erheblich teurer sind.
Hotlines
Praktische Bedeutung dürften vor allem Gespräche mit Servicezentralen von Unternehmen und Behörden (sogenannte Hotlines) haben. Dazu zählen z.B. die Servicerufnummern der Agentur für Arbeit oder Anrufe beim Verkehrsfunk von Radiosendern, die Teilnahme an Gewinnspielen oder auch Bestellungen bei Versandhäusern. Auch Patienten in Kurkliniken oder Krankenhäusern sind in einigen Fällen nur über Servicerufnummern mit Vorwahl 0180 erreichbar.
Berücksichtigt werden muss in diesem Zusammenhang außerdem: Die Anzahl der Festnetzanschlüsse nimmt ab. Vor allem junge Menschen verzichten offenbar auf einen Festnetzanschluss (mit hoher monatlicher Grundgebühr) und nutzen stattdessen einen Mobilfunkanschluss, oft auch als Prepaid-Handy.
Fehlende Preisinformation
Schönfärberisch hieß es bisher zumeist, Gesprächspreise könnten "abweichen". Übrigens wurde auch diese irreführende Angabe erst durch ein Gerichtsurteil erstritten.
In den üblichen Tariftabellen wurden Verbindungskosten für die Rufnummerngasse (0180) nicht aufgeführt. Häufig gab es lediglich den Hinweis im Sternchentext, dass Service- und Sondernummern laut Sonderpreisliste abgerechnet würden. Bisher existierten bei Mobilfunk-Providern gesonderte Preislisten, z.B. als Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Kunden mussten diese beim Anbieter erfragen oder selbständig aus dem Internet herunterladen, wenn sie Informationen über Minutenpreise und Abrechnungstakte erhalten wollten.
Regulierung: Maximal 42 Cent/Minute
Seit dem 1. März 2010 wird diese Preispolitik verhindert durch eine Klausel im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses legt fest, dass die Höhe des Entgeltes für Mobilfunknutzer künftig durch die Bundesnetzagentur nach oben begrenzt wird.
Eine Verordnung legt fest, dass innerdeutsche Anrufe zur Vorwahl (0180) maximal 60 Cent pro Gespräch oder maximal 42 Cent pro Minute kosten dürfen. Weiterhin wurde verfügt, dass beim Verbindungsaufbau eine Preisansage erfolgen muss.
Umsetzung in der Praxis
Informationen über die Umsetzung dieser gesetzliche Vorgabe sind bisher dürftig. Per Kurzmitteilung wurden sämtliche E-Plus-Kunden über die Preissenkung informiert. Von anderen Mobilfunkprovidern wie z.B. T-Mobile oder Vodafone gab es offenbar keinerlei Reaktion. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die staatliche Regulierung stillschweigend umgesetzt wurde. Bisher ist offenbar kein Provider bekannt, der sich nicht für die neue Preisobergrenze entschied.
Unterschiede zu anderen Sondernummern
Die Rufnummerngasse (0180) ist nicht zu verwechseln mit den Mehrwertnummern aus der Gasse (900). Anrufe zu den Vorwahlen 0-900 oder 0137 sind von der neuen Preisvorgabe nicht berührt.