0180: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. März 2010, 15:44 Uhr

Vorwahl (0180)

Die Rufnummerngasse 0180 - x umfaßt in der Bundesrepublik Deutschland eine Gruppe von Servicerufnummern im Festnetz, die zu höheren Preisen als andere Festnetzanschlüsse abgerechnet werden.

Es existieren folgende Untergruppen:

  • 0180 - 1
  • 0180 - 2
  • 0180 - 3
  • 0180 - 4
  • 0180 - 5

Bei Telefonaten aus Mobilfunknetzen gelten Anschlüsse mit der Vorwahl (0180) als Sonder- bzw. Servicerufnummern. Lediglich im Kleingedruckten (sogenannte Sternchentexte) wird der Mobilfunknutzer darauf hingewiesen, daß Anrufe zur Vorwahl (0180) erheblich teurer sind.

Hotlines

Praktische Bedeutung dürften vor allem Gespräche mit Servicezentralen von Unternehmen und Behörden (sogenannte Hotlines) haben. Dazu zählen z.B. die Servicerufnummern der Agentur für Arbeit oder Anrufe beim Verkehrsfunk von Radiosendern oder auch Bestellungen bei Versandhäusern. Vielfach mußten auch 0180er-Rufnummern angerufen werden, wenn man eine SIM-Karte aktivieren wollte.

Fehlende Preisinformation

Schönfärberisch hieß es zumeist, Gesprächspreise könnten "abweichen". Übrigens wurde auch diese irreführende Angabe erst durch ein Gerichtsurteil erstritten.

In den üblichen Tariftabellen wurden Verbindungskosten für die Rufnummerngasse (0180) nicht aufgeführt. Häufig gab es lediglich den Hinweis im Sternchentext, daß Service- und Sondernummern laut Sonderpreisliste abgerechnet würden. Bisher existierten bei Mobilfunk-Providern gesonderte Preislisten, z.B. als Anhang zu den AGB. Kunden mußten diese selbständig aus dem Internet herunterladen, wenn sie Informationen über Minutenpreise und Taktung erhalten wollten.

Regulierung: 42 Cent maximal

Seit dem 1. März 2010 wird diese Preispolitik verhindert durch eine Klausel im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses legt fest, daß die Höhe des Entgeltes für Mobilfunknutzer künftig durch die Bundesnetzagentur nach oben begrenzt wird.

Eine Verordnung legt fest, daß innerdeutsche Anrufe zur Vorwahl (0180) maximal 60&nsp;Cent pro Gespräch oder maximal 42 Cent pro Minute kosten dürfen. Weiterhin wurde verfügt, daß beim Verbindungsaufbau eine Preisansage erfolgen muß.

Umsetzung in der Praxis

Informationen über die Umsetzung dieser gesetzliche Vorgabe sind bisher dürftig. Per Kurzmitteilung wurden sämtliche E-Plus-Kunden über die Preissenkung informiert. Von anderen Mobilfunkprovidern wie z.B. T-Mobile oder Vodafone gab es offenbar keinerlei Reaktion. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß die staatliche Regulierung stillschweigend umgesetzt wurde. Bisher ist offenbar kein Provider bekannt, der sich nicht für die neue Preis-Obergrenze entschied.

Unterschiede zu anderen Sondernummern

Die Rufnummerngasse (0180) ist nicht zu verwechseln mit den Mehrwertnummern aus der Gasse (900). Anrufe zu den Vorwahlen 0-900 oder 0137 sind von der neuen Preisvorgabe nicht berührt.

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