News Archiv März 2010: Unterschied zwischen den Versionen

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==Preisgrenze für 0180er-Anrufe vom Handy aus==
Seit heute gilt eine neue Preisregelung der Bundesnetzagentur, die von Bundestag und Bundesrat im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben wurde. Darin wurde festgelegt, dass ein Anruf vom Handy zu einer Sondernummer mit der Vorwahl (0180) maximal 42 Cent/Minute oder 60 Cent pro Anruf kosten darf. Außerdem müssen die Mobilfunkanbieter die Kosten für das Gespräch vorher ansagen. Erstellt: 01.03.10 - Autor: [[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]]; Quelle: [http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ126748034220364/link677821A.html Verbraucherzentrale Sachsen]
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Version vom 8. April 2010, 22:01 Uhr

Preisgrenze für 0180er-Anrufe vom Handy aus

Seit heute gilt eine neue Preisregelung der Bundesnetzagentur, die von Bundestag und Bundesrat im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben wurde. Darin wurde festgelegt, dass ein Anruf vom Handy zu einer Sondernummer mit der Vorwahl (0180) maximal 42 Cent/Minute oder 60 Cent pro Anruf kosten darf. Außerdem müssen die Mobilfunkanbieter die Kosten für das Gespräch vorher ansagen. Erstellt: 01.03.10 - Autor: Hausmeister; Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen


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