Diskussion:Klarmobil: Unterschied zwischen den Versionen
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--[[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]] 18:20, 10. Apr. 2009 (CEST) Ganz einfach, weil ich die alte AGB nicht auf PC gespeichert habe und die A4 Seite, die hier rumliegt kann ich nicht einscannen, weil ich hier kein Scanner habe. Aber wir können es ja auch so lassen wie Du es meinst. Mich würde aber mal interessieren was heißt: "Nach Verbrauch des Guthabens"? | --[[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]] 18:20, 10. Apr. 2009 (CEST) Ganz einfach, weil ich die alte AGB nicht auf PC gespeichert habe und die A4 Seite, die hier rumliegt kann ich nicht einscannen, weil ich hier kein Scanner habe. Aber wir können es ja auch so lassen wie Du es meinst. Mich würde aber mal interessieren was heißt: "Nach Verbrauch des Guthabens"? | ||
:--[[Benutzer:DrSeehas|DrSeehas]] 18:32, 10. Apr. 2009 (CEST) Verstehe. Schade. Wie lautet denn da Punkt 4.3?<br/>''Nach Verbrauch des Guthabens:'' Ich vermute mal, wenn das Guthaben weniger als 9 Cent beträgt. Aber "max. 450 Tage" finde ich noch viel mehr WischiWaschi: Da fällt '''ein Tag''' ja auch drunter... | |||
== Klarmobil per O2 / weitere Tarife == | == Klarmobil per O2 / weitere Tarife == |
Version vom 10. April 2009, 17:32 Uhr
Rufnummern
--DrSeehas 16:16, 29. Nov. 2008 (CET) Einen Rufnummernblock 0151 gibt es nicht! Es gibt zur Zeit nur die RNBs 01511, 01512, 01514 oder 01515. Bitte korrigieren. Außerdem sind die Endeinrichtungsnummern grundsätzlich siebenstellig.
--Hausmeister 18:35, 29. Nov. 2008 (CET) Habe die Nummern leider schon in Briefumschläge verpackt, nur die 0171-Nummern könnte ich Dir nennen. Aber ich frage mal jemanden, der so eine 0151 hat. Bis dann.
- --DrSeehas 10:17, 1. Dez. 2008 (CET) Schade. Aber für die Zukunft weisst du es ja jetzt.
Bei der 0171 wären die ersten 2 oder 3 Stellen der Endeinrichtungsnummer interessant. Bitte nicht die komplette Nummer veröffentlichen!
AGB
--Hausmeister 23:17, 8. Apr. 2009 (CEST)Klar wurden die AGB geändert. Vorher war die Kartengültigkeit unbefristet. Ich habe sogar noch die alten AGB bei mir rumliegen. Wenn Du paar Versionen von klarmobil hier im Wiki zurück gehst, wirst Du es auch sehen bei Kartengültigkeit. Damals: AGB 10.2 klarmobil ist berechtigt, den Vertrag schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen und entsprechend zu deaktivieren.
- --DrSeehas 13:19, 9. Apr. 2009 (CEST) Bitte lies doch genauer! Es geht hier um PREPAID! Die von dir verlinkten AGBs stammen vom 21.10.2008. Seit wann gibt es überhaupt klarmobil Prepaid?
Bitte zeige mir AGBs für Prepaid, wo das von dir zitierte drinsteht.
--Hausmeister 15:50, 9. Apr. 2009 (CEST) Habe die AGBs hier vor mir liegen. Dies gilt für Prepaid. Es gibt klarmobil Prepaid seit dem Beginn der Aktion mit bibop.
- --DrSeehas 18:26, 9. Apr. 2009 (CEST) Und das war im Oktober 2008. Und die heute immer noch gültigen AGB sind von ... Oktober 2008.
Die klarmobil-Seite hier im Prepaid-Wiki wurde von dir erst am 2008-11-15 angelegt.
Und offiziell gibt es diesen Tarif sowieso erst seit Januar 2009.
Wie soll es also AGBs vor dem 2008-10-21 geben?
Tut mir leid, aber bis zum Beweis des Gegenteils klingt deine Version sehr unglaubwürdig.
--Hausmeister 14:45, 10. Apr. 2009 (CEST) Ja klar sind die AGBs im November verlinkt wurden. Das heißt ja nicht gleich, dass eine im Internet stehnde Datei nicht austauchbar ist!?
- --DrSeehas 17:52, 10. Apr. 2009 (CEST) Eine Datei vom September 2008? wird durch eine vom Oktober 2008 ausgetauscht für einen Tarif, den es erst im Januar 2009 offiziell gibt. Sehr logisch, findest du nicht?
Das ganze lässt sich ganz schnell abkürzen: Sende mir einfach die von dir zitierte ältere PDF-Datei für Prepaid zu und gut ist. Warum hast du das nicht längst gemacht?
Edit: Der von dir zitierte Punkt 10.2 steht übrigens nach wie vor in den aktuellen AGB vom 2008-10-21 so drin! 4.3 Nach Verbrauch des Guthabens ermöglicht klarmobil Prepaid für max. 450 Tage dem Kunden im Inland den Empfang ankommender Mobilfunk–Gespräche und den Empfang nicht entgeltpflichtiger Datendienste. Könnte es sein, dass es gar keine unterschiedlichen alten und neuen AGB gibt?
--Hausmeister 18:20, 10. Apr. 2009 (CEST) Ganz einfach, weil ich die alte AGB nicht auf PC gespeichert habe und die A4 Seite, die hier rumliegt kann ich nicht einscannen, weil ich hier kein Scanner habe. Aber wir können es ja auch so lassen wie Du es meinst. Mich würde aber mal interessieren was heißt: "Nach Verbrauch des Guthabens"?
- --DrSeehas 18:32, 10. Apr. 2009 (CEST) Verstehe. Schade. Wie lautet denn da Punkt 4.3?
Nach Verbrauch des Guthabens: Ich vermute mal, wenn das Guthaben weniger als 9 Cent beträgt. Aber "max. 450 Tage" finde ich noch viel mehr WischiWaschi: Da fällt ein Tag ja auch drunter...
Klarmobil per O2 / weitere Tarife
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, schaltet Klarmobil bei Neuverträgen inzwischen O2 und nicht mehr D1. Zudem gibt es inzwischen auch einen "3ct-Tarif". So nebenbei stelle ich mir die Frage, ob man hier im Wiki ggf. die Muttergesellschft nennen sollte, damit der Leser schnell erkennen kann, dass es im Endeffekt nicht viele unabhängige Anbieter gibt (primär die Netzbetreiber, Drillisch und freenet (an letzteren ist wiederum Drillisch beteiligt)) --Ifm 23:53, 9. Apr. 2009 (CEST)
--Hausmeister 14:44, 10. Apr. 2009 (CEST) Hier geht es um klarmobil PREPAID und nicht POSTPAID. Prepaid ist eindeutig D1.