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Bußgeldbewehrt sind diese "nicht angeforderten" Anrufe zwar, falls sie mit unterdrückter Rufnummer abgesetzt werden, aber im Allgemeinen nicht strafbar (leider). Es besteht in der Praxis lediglich die Möglichkeit, dass sich die Unternehmen (bei erwiesener Auftragannahme durch das dann in die Pflicht genommene konkurrierende Unternehmen) gegenseitig abmahnen bzw. die Unterlassung (und danach bei Nichtbefolgen des Urteils ggf. ein (erhebliches) Ordnungsgeld) fordern. Auch ist es im Bereich des Möglichen, dass angebliche (!) Cold Calls (dabei klassischerweise mit einer Rufnummer, die man dann über [https://www.tellows.de www.tellows.de] und andere Nutzer-Austauschseiten nicht findet, aber auch die Übermittlung einer falschen Rufnummer ist in einigen Konstellationen denkbar) anfallen, die etwa den Inhaber der angerufenen Rufnummer ausforschen oder ihm gar seine Rufnummer madig machen sollen. Angesichts der Menge anfallender unerwünschter "Umfragen" und (anderer) Werbeanrufe spielt dabei auch das missbräuchliche Anrufen beliebiger Teilnehmer mit der Rufnummer des dann irrtümlich "zurückgerufenen" Teilnehmers eine Rolle. Oben im Text sind einige Tricks aufgeführt, wie man seinen Telefonanschluss trotz anonymen Anrufen und anderer Unbill benutzbar halten kann. Im Allgemeinen aber ist die Schiene Public Switched Telephone Network(s) durch die Unmöglichkeit der Identifizierung für alle Anschlussinhaber inzwischen ziemlich risikoreich geworden und wird zunehmend durch messaging-Dienste mit lediglich noch einer Anker-Telefonnummer (meist Mobilfunk) ersetzt. Und vor allem eine Quelle von allerlei Ärgernissen, im Vordergrund dabei stehen die besprochenen "Cold Calls", unerwünschte Anrufe zu (manchmal auch frech gegenüber dem Endverbraucher kaschierten) Werbezwecken. --[[Benutzer:Alumni|Alumni]] ([[Benutzer Diskussion:Alumni|Diskussion]]) 14:50, 15. Jul. 2023 (CEST) | Bußgeldbewehrt sind diese "nicht angeforderten" Anrufe zwar, falls sie mit unterdrückter Rufnummer abgesetzt werden, aber im Allgemeinen nicht strafbar (leider, der Rufnummernmissbrauch muss nachgewiesen werden und das ist schwierig). Es besteht in der Praxis lediglich die Möglichkeit, dass sich die Unternehmen (bei erwiesener Auftragannahme durch das dann in die Pflicht genommene konkurrierende Unternehmen) gegenseitig abmahnen bzw. die Unterlassung (und danach bei Nichtbefolgen des Urteils ggf. ein (erhebliches) Ordnungsgeld) fordern. Auch ist es im Bereich des Möglichen, dass angebliche (!) Cold Calls (dabei klassischerweise mit einer Rufnummer, die man dann über [https://www.tellows.de www.tellows.de] und andere Nutzer-Austauschseiten nicht findet, aber auch die Übermittlung einer falschen Rufnummer ist in einigen Konstellationen denkbar) anfallen, die etwa den Inhaber der angerufenen Rufnummer ausforschen oder ihm gar seine Rufnummer madig machen sollen. Angesichts der Menge anfallender unerwünschter "Umfragen" und (anderer) Werbeanrufe spielt dabei auch das missbräuchliche Anrufen beliebiger Teilnehmer mit der Rufnummer des dann irrtümlich "zurückgerufenen" Teilnehmers eine Rolle. Oben im Text sind einige Tricks aufgeführt, wie man seinen Telefonanschluss trotz anonymen Anrufen und anderer Unbill benutzbar halten kann. Im Allgemeinen aber ist die Schiene Public Switched Telephone Network(s) durch die Unmöglichkeit der Identifizierung für alle Anschlussinhaber inzwischen ziemlich risikoreich geworden und wird zunehmend durch messaging-Dienste mit lediglich noch einer Anker-Telefonnummer (meist Mobilfunk) ersetzt. Und vor allem eine Quelle von allerlei Ärgernissen, im Vordergrund dabei stehen die besprochenen "Cold Calls", unerwünschte Anrufe zu (manchmal auch frech gegenüber dem Endverbraucher kaschierten) Werbezwecken. --[[Benutzer:Alumni|Alumni]] ([[Benutzer Diskussion:Alumni|Diskussion]]) 14:50, 15. Jul. 2023 (CEST) | ||
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