FONIC: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kartengültigkeit und Guthabenauszahlung==
==Kartengültigkeit und Guthabenauszahlung==
*Die Karte muss innerhalb von zwölf Monaten einmalig genutzt werden (SMS oder abgehender Anruf).
*Die Karte muss innerhalb von zwölf Monaten einmalig genutzt werden (SMS oder abgehender Anruf), sonst kommt eine E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse, dass dies binnen einen Monats erfolgen muss, ansonsten Abschaltung der Karte. Diese ist dann nicht oder nur sehr schwer rückgängig zu machen, zumindest nach [https://www.telefon-treff.de/forum/thread/312477-der-allgemeine-fonic-thread/?postID=10119186#post10119186 :Quelle hier:].
*Vorhandenes Guthaben kann man zum Quartalsende auf das eigene Girokonto oder Sparbuch auszahlen lassen, ohne dass die SIM-Karte deaktiviert wird. Dabei ist eine Angabe der Bankdaten mit Lastschrifteinzugsgenehmigung notwendig, welche jederzeit per schriftlicher Mitteilung an FONIC widerrufbar ist.
*Vorhandenes Guthaben kann man zum Quartalsende auf das eigene Girokonto oder Sparbuch auszahlen lassen, ohne dass die SIM-Karte deaktiviert wird. Dabei ist eine Angabe der Bankdaten mit Lastschrifteinzugsgenehmigung notwendig, welche jederzeit per schriftlicher Mitteilung an FONIC widerrufbar ist.


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