Callingcards: Unterschied zwischen den Versionen

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===Angebote per SIP-VoIP, jedoch nicht notwendigerweise per App===
===Angebote per SIP-VoIP, jedoch nicht notwendigerweise per App===
*https://www.justvoip.com/
 
====Grundsätzliches====
 
* '''Guthabenerstattung bei Vertragsbeendigung:''' "Seit dem 1. Dezember 2021 hat die zivil­gericht­liche Recht­spre­chung nun auch einen Platz in einer gesetz­lichen Rege­lung gefunden, nicht im allge­meinen Zivil­recht, sondern im Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz (TKG): Nach Para­graf 64 Abs. 4 TKG sind Anbieter von voraus­bezahlten Diensten verpflichtet, Verbrau­chern auf Anfrage das Rest­gut­haben bei Been­digung des Vertrags zu erstatten. Diese gesetz­liche Rege­lung greift auch bei Altver­trägen, soweit die Been­digung des Vertrags am 1. Dezember 2021 oder später erfolgt ist." ([https://www.teltarif.de/o2-verweigert-prepaid-auszahlung-anderer-inhaber/news/90845.html Quelle>>>]).
* Der Aspekt des "durchrasselnden" [[Terminierungsentgelt|Terminierungsentgelts]] etwa bei ständiger [[Rufumleitung|Anrufweiterleitung]] auf den "Callingcard"- (oder home-) Anbieter muss beachtet werden, etwa wenn der dann (ankommend) benutzte Anschluss Features bietet / bieten soll, die man bei der Rufquelle (vor der [[Rufumleitung|Anrufweiterleitung]]) vermisst. Eventuell sind diese (z. B. MCID, siehe auch Kap. "ACR" in prepaid-wiki.de) nicht von dauerhaftem Bestand, oder aber die allgemeinen Preise, etwa für eine [[Flatrate|Telefonflatrate am Quasi-"Zweitanschluss"]], sind nicht vorteilhaft.


===Sonderformen einer Callingcard===
===Sonderformen einer Callingcard===
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