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*Stand: 07.11.2021. Ab dem 01.12.2021 wird die Übermittlung anschlussfremder Rufnummern gesetzlich erschwert sein. Bisher ist es über technische Schlupflöcher (z. B. Verifizierung einer Nummer einfach nur mittels Pingback-Anruf mit (Fake-)Rufnummer) teilweise noch möglich, ohne viel Aufwand quasi beliebige Nummern (auch ohne zweite gültige / network provided number = korrekt) zu übermitteln. | *Stand: 07.11.2021. Ab dem 01.12.2021 wird die Übermittlung anschlussfremder Rufnummern gesetzlich erschwert sein. Bisher ist es über technische Schlupflöcher (z. B. Verifizierung einer Nummer einfach nur mittels Pingback-Anruf mit (Fake-)Rufnummer) teilweise noch möglich, ohne viel Aufwand quasi beliebige Nummern (auch ohne zweite gültige / network provided number = korrekt) zu übermitteln. | ||
*Erweitertes CLIR: Das Recht des Telefonnetz(be)nutzers auf die Unterdrückung seiner Rufnummer beinhaltet die Nutzung der Dienste (falls nicht von den Zielnetzen gesperrt) eines Anbieters, der keinerlei auswertbare Rufnummer mitschickt. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Callingcard-Anbieter nach, welche Methode der Rufnummernunterdrückung (klassisches CLIR oder aber "erweitertes CLIR") bei diesem zur Anwendung kommt. | |||
*Zur Zeit (Stand: 10.04.2022) werden keine Einschränkungen (Stichwort "Netzneutralität", muss gewährleistet sein) bei der Nutzung von (klassischen, nicht speziellen, etwa: Sipgate's [[Satellite|SATELLITE]]) SIP-VoIP-Diensten, etwa aus den deutschen Mobilfunknetzen, beobachtet. In Ausnahmefällen sind diese jedoch theoretisch möglich, bitte wenden Sie sich in diesem Fall vorzugsweise an Ihren ISP (Internetanbieter). Dabei könnte es dann zur Zeit auch vom Kunden nicht vorhersehbare temporäre Einschränkungen je nach verwendeter Zugangstechnologie (IPv6/IPv4, 5G(NR)/4G(LTE)) geben. | |||
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