Freenet Mobile Postpaid: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Prepaid-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
→Besonderheiten / Hinweise
imported>Admin |
imported>Admin |
||
Zeile 273: | Zeile 273: | ||
*freenetMobile bietet Verträge im Netz der Telekom und von Vodafone einheitlich als Tarife im "D-Netz" an. Eine Unterscheidung ist auf den ersten Blick nicht möglich. Bei Ansicht der zugehörigen Tarifinformationen "Produktinformationsblatt" wird aber im Titel beschrieben, ob der betreffende Tarif im Netz der Telekom oder von Vodafone geschaltet wird | *freenetMobile bietet Verträge im Netz der Telekom und von Vodafone einheitlich als Tarife im "D-Netz" an. Eine Unterscheidung ist auf den ersten Blick nicht möglich. Bei Ansicht der zugehörigen Tarifinformationen "Produktinformationsblatt" wird aber im Titel beschrieben, ob der betreffende Tarif im Netz der Telekom oder von Vodafone geschaltet wird | ||
*Der Vertrag kann über das [https://onlineservice.klarmobil.de/login Kundenportal] administriert werden | *Der Vertrag kann über das [https://onlineservice.klarmobil.de/login Kundenportal] administriert werden | ||
*Die Verträge sind nicht zur LTE-Nutzung zugelassen | *Die Verträge im Tarif Freesmart und die Datentarife sind nicht zur LTE-Nutzung zugelassen | ||
*Bei der verzögerten Freischaltung des Roamings in den D-Netz-Telefonietarifen wird folgende Klausel angewendet: ''"4.6 Der Kunde ist nach sechs (6) Wochen seit Vertragsbeginn berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat und der Kunde dafür frei geschaltet wurde (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen International Roaming-Preisliste; nähere Informationen: www.klarmobil.de."'' ([https://www.freenetmobile.de/service/agb/ Quelle>>>]). Desweiteren behält sich der Anbieter die Sperrung des International Roaming für Kunden unter 21 Jahren vor. | *Bei der verzögerten Freischaltung des Roamings in den D-Netz-Telefonietarifen wird folgende Klausel angewendet: ''"4.6 Der Kunde ist nach sechs (6) Wochen seit Vertragsbeginn berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat und der Kunde dafür frei geschaltet wurde (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen International Roaming-Preisliste; nähere Informationen: www.klarmobil.de."'' ([https://www.freenetmobile.de/service/agb/ Quelle>>>]). Desweiteren behält sich der Anbieter die Sperrung des International Roaming für Kunden unter 21 Jahren vor. | ||