Erfahrungsbericht Gültigkeit Vodafone CallYa: Unterschied zwischen den Versionen
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Erfahrungsbericht Gültigkeit Vodafone CallYa (bearbeiten)
Version vom 25. März 2009, 21:14 Uhr
, 25. März 2009→Widerspruch einlegen
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Um der '''Kündigung''' zu '''widersprechen''', genügt es, die kostenfreie Kurzwahl 12007 aus dem Vodafone-Netz anzuwählen. Ein Sprachcomputer fordert den Anrufer auf, die "1" zu drücken, wenn er das Vertragsverhältnis fortsetzen möchte. | Um der '''Kündigung''' zu '''widersprechen''', genügt es, die kostenfreie Kurzwahl 12007 aus dem Vodafone-Netz anzuwählen. Ein Sprachcomputer fordert den Anrufer auf, die "1" zu drücken, wenn er das Vertragsverhältnis fortsetzen möchte. | ||
Diese Art des Einspruchs wurde mehrfach in einschlägigen Internetforen beschrieben | Diese Art des Einspruchs wurde mehrfach in einschlägigen Internetforen beschrieben, gilt jedoch nur für Original Vodafone CallYa-Karten als gesichert. Wenn der Prepaidvertrag jedoch mit einem Serviceprovider besteht (z.B. [[debitel]]), besteht diese Möglichkeit nicht, dort ist die Kurzwahl '''12007''' nicht erreichbar. | ||
(Quelle: [http://www.telefon-treff.de Telefon-Treff.de]; Nutzer: rgla, bernbayer, MarcEffi) | (Quelle: [http://www.telefon-treff.de Telefon-Treff.de]; Nutzer: rgla, bernbayer, MarcEffi) |