0180: Unterschied zwischen den Versionen
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→Regulierung: 42 Cent maximal
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In den üblichen Tariftabellen wurden Verbindungskosten für die Rufnummerngasse (0180) nicht aufgeführt. Häufig gab es lediglich den Hinweis im Sternchentext, dass Service- und Sondernummern laut Sonderpreisliste abgerechnet würden. Bisher existierten bei Mobilfunk-[[Provider]]n gesonderte Preislisten, z.B. als Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Kunden mussten diese beim Anbieter erfragen oder selbständig aus dem Internet herunterladen, wenn sie Informationen über Minutenpreise und [[Taktung|Abrechnungstakte]] erhalten wollten. | In den üblichen Tariftabellen wurden Verbindungskosten für die Rufnummerngasse (0180) nicht aufgeführt. Häufig gab es lediglich den Hinweis im Sternchentext, dass Service- und Sondernummern laut Sonderpreisliste abgerechnet würden. Bisher existierten bei Mobilfunk-[[Provider]]n gesonderte Preislisten, z.B. als Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Kunden mussten diese beim Anbieter erfragen oder selbständig aus dem Internet herunterladen, wenn sie Informationen über Minutenpreise und [[Taktung|Abrechnungstakte]] erhalten wollten. | ||
== Regulierung: 42 Cent | == Regulierung: Maximal 42 Cent/Minute == | ||
Seit dem '''1. März 2010''' wird diese Preispolitik verhindert durch eine Klausel im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses legt fest, dass die Höhe des Entgeltes für Mobilfunknutzer künftig durch die Bundesnetzagentur nach oben begrenzt wird. | Seit dem '''1. März 2010''' wird diese Preispolitik verhindert durch eine Klausel im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses legt fest, dass die Höhe des Entgeltes für Mobilfunknutzer künftig durch die Bundesnetzagentur nach oben begrenzt wird. | ||