Telekom: Unterschied zwischen den Versionen

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8 Bytes entfernt ,  17. August 2011
K
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==Kartengültigkeit==
==Kartengültigkeit==
Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) endet der Xtra-Vertrag erst, wenn er gekündigt wird.
Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) endet der Xtra-Vertrag erst, wenn er gekündigt wird.
Aus Praxisberichten ist bekannt, dass die Telekom nach ca. 2 Jahren ab Erstaktivierung den Vertrag mit dem Kunden  bei Nichtaufladen fristgerecht kündigt und die Karte abschaltet. Diese Kündigung kommt ausschließlich per SMS, welche durch die kurrze Aufbewahrungsfrist (48 Stunden) häufig vom Kunden nicht gelesen wird (z.B. weil die Karte einige Tage nicht ins Netz eingebucht war).  
Aus Praxisberichten ist bekannt, dass die Telekom nach ca. 2 Jahren ab Erstaktivierung den Vertrag mit dem Kunden  bei Nichtaufladen fristgerecht kündigt und die Karte abschaltet. Diese Kündigung kommt häufig per SMS, welche durch die kurrze Aufbewahrungsfrist (48 Stunden) häufig vom Kunden nicht gelesen wird (z.B. weil die Karte einige Tage nicht ins Netz eingebucht war).  
Daher kommt eine Abschaltung teilweise auch völlig unerwartet. Weiteren Erfahrungsberichten zufolge ist jedoch etwa bis 4 Wochen nach Abschaltung noch eine Reaktivierung über die Kundenhotline möglich.
Daher kommt eine Abschaltung teilweise auch völlig unerwartet. Weiteren Erfahrungsberichten zufolge ist jedoch etwa bis 4 Wochen nach Abschaltung noch eine Reaktivierung über die Kundenhotline möglich.
Anschließend sollte die Karte aber unbedingt nachgeladen werden, da es sonst automatisch zu einer wiederholten Abschaltung kommt.
Anschließend sollte die Karte aber unbedingt nachgeladen werden, da es sonst automatisch zu einer wiederholten Abschaltung kommt.
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