E-Plus: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Aufladung um 15 Euro verlängert die Guthabengültigkeit um '''sechs Monate''';<br/> | Eine Aufladung um 15 Euro verlängert die Guthabengültigkeit um '''sechs Monate''';<br/> | ||
eine Aufladung um 30 Euro verlängert die Guthabengültigkeit um zwölf Monate;<br/> | eine Aufladung um 30 Euro verlängert die Guthabengültigkeit um zwölf Monate;<br/> | ||
Somit muss man 30 Euro aufwenden | Somit muss man 30 Euro aufwenden beziehungsweise vorhalten, um die E-Plus-Karte ein Jahr lang "am Leben" zu erhalten.<br/> | ||
Maximal können auch nur zwölf Monate Aktivitätszeitfenster erzielt werden. (Quelle: E-Plus AGB vom 1. Dezember 2008)<br/> | Maximal können auch nur zwölf Monate Aktivitätszeitfenster erzielt werden. (Quelle: E-Plus AGB vom 1. Dezember 2008)<br/> | ||
Nach Ablauf des "Aktivitätszeitfensters" hat man noch eine '''Karenzzeit von zwei Monaten.''' In dieser Zeit sind nur noch ankommende Anrufe möglich und das Guthaben ist eingefroren. Erfolgt binnen dieser zwei Monate keine erneute Aufladung, wird die Karte anschließend endgültig deaktiviert. | Nach Ablauf des "Aktivitätszeitfensters" hat man noch eine '''Karenzzeit von zwei Monaten.''' In dieser Zeit sind nur noch ankommende Anrufe möglich und das Guthaben ist eingefroren. Erfolgt binnen dieser zwei Monate keine erneute Aufladung, wird die Karte anschließend endgültig deaktiviert. |