Handyporto: Unterschied zwischen den Versionen

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29 Bytes hinzugefügt ,  3. Januar 2013
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Damit aber ist die Sendung in einer Datenbank erfasst, denn der Code muss gegen nochmalige Verwendung ja gesperrt werden. Es existiert somit ein Datensatz, dessen Existenz beweist, dass eine Sendung mit dieser Nummer in den Verantwortungsbereich der Post gelangt ist.  
Damit aber ist die Sendung in einer Datenbank erfasst, denn der Code muss gegen nochmalige Verwendung ja gesperrt werden. Es existiert somit ein Datensatz, dessen Existenz beweist, dass eine Sendung mit dieser Nummer in den Verantwortungsbereich der Post gelangt ist.  


Es ist noch nicht abschliessend geklärt, inwieweit solche Sendungen prinzipiell auch als pfiffiger Ersatz für das viel teurere Einwurf-Einschreiben geeignet sind, wenn es nur um die Tatsache des Versands an sich und nicht weitere Eigenschaften des Einschreibens (wie zum Beispiel Beweis des Zugangs der Sendung oder Versicherung des werthaltigen Inhalts) geht. Auf jeden Fall gibt es aber bei solchen Sendungen nicht die übliche Haftung der Post bis 25 Euro für Einschreibebrief, sowie 20 Euro für Einwurfeinschreibebrief.
Es ist noch nicht abschliessend geklärt, inwieweit solche Sendungen prinzipiell auch als pfiffiger Ersatz für das deutlich teurere Einwurf-Einschreiben geeignet sind, wenn es nur um die Tatsache des Versands an sich und nicht weiterer Eigenschaften des Einschreibens (wie zum Beispiel dem Beweis des Zugangs der Sendung oder einer Versicherung eines werthaltigen Inhalts) geht. Auf jeden Fall gibt es aber bei Handyporto-Sendungen nicht die übliche Haftung der Post bis von bis zu 25 Euro für einen Einschreibebrief, sowie 20 Euro für den Einwurfeinschreibebrief.


Im Gegensatz zu vorherigen Vermutungen ist allerdings ein Praxisbeispiel bekannt, in denen ein mit Handyporto verschickter Brief laut Empfänger nie angekommen ist. Ein entsprechender Nachforschungsauftrag bei der Deutschen Post (mit deutlichem Hinweis auf die vom Vorredner beschriebene Nachforschungsmöglichkeit) wurde nach mehreren Wochen jedoch als "Verbleib der Sendung nicht zu ermitteln" abgeschlossen.
Im Gegensatz zu vorherigen Vermutungen ist allerdings ein Praxisbeispiel bekannt, in denen ein mit Handyporto verschickter Brief laut Empfänger nie angekommen ist. Ein entsprechender Nachforschungsauftrag bei der Deutschen Post (mit deutlichem Hinweis auf die vom Vorredner beschriebene Nachforschungsmöglichkeit) wurde nach mehreren Wochen als "Verbleib der Sendung nicht zu ermitteln" abgeschlossen. Auf Nachfragen hin wurde der Umstand der Nachprüfbarkeit nicht erwidert und der Nachforschungsauftrag mit negativem Ergebnis eingestellt.
Auch auf Nachfragen hin wurde der Umstand der Nachprüfbarkeit nicht erwidert und der Nachforschungsauftrag mit negativem Ergebnis eingestellt.


==Gültigkeit==
==Gültigkeit==
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