Diskussion:DiscoTEL Classic: Unterschied zwischen den Versionen

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: Ich wollte eben eine Antwort schreiben, weil meines Erachtens noch Fragen offen sind, hatte dann aber den Bearbeitungskonflikt. Ich lasse das von mir Geschriebene jetzt einfach mal so stehen, im folgenden:<br/>Hallo, hier ist wieder der Nutzer Rollout. Ich nehme an, Sie sind identisch mit der Person, die gestern unter der IP-Adresse 109.91.37.165 den Eintrag zur Rufnummernmitnahme-abgehend ergänzen wollte. Leider ist immer noch unklar, was für eine Art Rufnummernportierung Sie genau beantragt haben. Wenn diese nämlich nicht mit der nahtlosen Zuweisung einer neuen Rufnummer nach der Portierung, sondern mit dem anschließenden Wegfall des bisherigen Anschlusses (von DiscoTel in deren FAQ unter "Was muss ich tun, um meine bisherige Rufnummer in ein anderes Vertragsverhältnis oder Mobilfunknetz mitzunehmen?" so geschildert) verbunden ist, hat alles so wie es eingeleitet wurde schon seine Richtigkeit und Ordnung, in diesem Fall wird Ihnen nämlich eine "Endrechnung" gestellt, so wie ich das verstanden habe, auch wenn Sie den Mobilfunkvertrag noch nicht gekündigt haben, sondern lediglich der sogenannte Opt-In-Vorgang, nur eben nicht mit einer neuen Nummer beim Anbieter verbunden (so wie dies BTW zur Zeit auch immer noch bei o2 Prepaid vor sich geht) angestoßen wurde. Alternativ zu dem Opt-In-Verfahren kann man immer noch das "alte" Verfahren mit der viel zitierten "Verzichterklärung" wählen. Hierbei gibt es allerdings das Missverständnis, dass die Kündigung irgendwie mit der anschließenden Rufnummernportierung in Zusammenhang gebracht werden müsste, dies ist bei diesem Vorgang jedoch nicht der Fall, die Rufnummer ist nach Wirksamkeit/Umsetzung der Kündigung des Prepaidvertrags automatisch zur Portierung freigegeben, Bedingung ist allerdings, dass der abgebende Anbieter noch genügend Guthaben vorfinden muss, um die Gebühren für den Rufnummernexport zu decken. Ausschließlich (meines Wissens nach) bei dem Reseller Mobilcom-Debitel ist es notwendig, dass in jedem Fall eine Abbuchungsermächtigung für die Gebühren des Rufnummern-Exports erteilt werden muss, und eben wie ich heute Vormittag bei der Überprüfung Ihrer wiki-Änderung erfahren habe, in jenem einen erwähnten Fall in der Opt-In-Verfahrensweise ohne Zuweisung einer anderen Nummer, unter der der Vertrag dann fortgesetzt wird bei DiscoTel, über deren Endrechnungsmethode. Aber das ändert wie gesagt nichts daran, dass meines Erachtens am derzeitigen Stand der wiki nichts geändert werden muss, im Zweifelsfall kann sich der Kunde gegenüber seinem Vertragspartner auf dessen Aussagen in einem FAQ-Dokument berufen und falls das nichts fruchtet den Fall innerhalb der 90-Tage-Frist (auch bei Prepaid) an die BNetzA oder sogar an die Verbraucherschlichtungsstelle der EU eskalieren (wobei letztere Institution wohl nur für nachträgliche Schadenersatzforderungen relevant ist, denn ist eine Nummer mal weg, ist sie dann halt weg, sie gehört eigentlich ja auch in erster Linie der jeweiligen Telecom bzw. dem Telecom-Netzwerk, das hinter einem Angebot steht, so gibt es zwar etwa das Recht auf Rufnummernmitnahme, der Anbieter kann sich jedoch das Recht vorbehalten, dem Kunden bereits vor einem solchen Vorgang eine andere Rufnummer zuzuteilen, und bei o2 stand so etwas zumindest in der Vergangenheit sogar einmal unangefochten in deren AGB).--[[Benutzer:Rollout|Rollout]] ([[Benutzer Diskussion:Rollout|Diskussion]]) 14:56, 13. Apr. 2018 (CET)
: Ich wollte eben eine Antwort schreiben, weil meines Erachtens noch Fragen offen sind, hatte dann aber den Bearbeitungskonflikt. Ich lasse das von mir Geschriebene jetzt einfach mal so stehen, im folgenden:<br/>Hallo, hier ist wieder der Nutzer Rollout. Ich nehme an, Sie sind identisch mit der Person, die gestern unter der IP-Adresse 109.91.37.165 den Eintrag zur Rufnummernmitnahme-abgehend ergänzen wollte. Leider ist immer noch unklar, was für eine Art Rufnummernportierung Sie genau beantragt haben. Wenn diese nämlich nicht mit der nahtlosen Zuweisung einer neuen Rufnummer nach der Portierung, sondern mit dem anschließenden Wegfall des bisherigen Anschlusses (von DiscoTel in deren FAQ unter "Was muss ich tun, um meine bisherige Rufnummer in ein anderes Vertragsverhältnis oder Mobilfunknetz mitzunehmen?" so geschildert) verbunden ist, hat alles so wie es eingeleitet wurde schon seine Richtigkeit und Ordnung, in diesem Fall wird Ihnen nämlich eine "Endrechnung" gestellt, so wie ich das verstanden habe, auch wenn Sie den Mobilfunkvertrag noch nicht gekündigt haben, sondern lediglich der sogenannte Opt-In-Vorgang, nur eben nicht mit einer neuen Nummer beim Anbieter verbunden (so wie dies BTW zur Zeit auch immer noch bei o2 Prepaid vor sich geht) angestoßen wurde. Alternativ zu dem Opt-In-Verfahren kann man immer noch das "alte" Verfahren mit der viel zitierten "Verzichterklärung" wählen. Hierbei gibt es allerdings das Missverständnis, dass die Kündigung irgendwie mit der anschließenden Rufnummernportierung in Zusammenhang gebracht werden müsste, dies ist bei diesem Vorgang jedoch nicht der Fall, die Rufnummer ist nach Wirksamkeit/Umsetzung der Kündigung des Prepaidvertrags automatisch zur Portierung freigegeben, Bedingung ist allerdings, dass der abgebende Anbieter noch genügend Guthaben vorfinden muss, um die Gebühren für den Rufnummernexport zu decken. Ausschließlich (meines Wissens nach) bei dem Reseller Mobilcom-Debitel ist es notwendig, dass in jedem Fall eine Abbuchungsermächtigung für die Gebühren des Rufnummern-Exports erteilt werden muss, und eben wie ich heute Vormittag bei der Überprüfung Ihrer wiki-Änderung erfahren habe, in jenem einen erwähnten Fall in der Opt-In-Verfahrensweise ohne Zuweisung einer anderen Nummer, unter der der Vertrag dann fortgesetzt wird bei DiscoTel, über deren Endrechnungsmethode. Aber das ändert wie gesagt nichts daran, dass meines Erachtens am derzeitigen Stand der wiki nichts geändert werden muss, im Zweifelsfall kann sich der Kunde gegenüber seinem Vertragspartner auf dessen Aussagen in einem FAQ-Dokument berufen und falls das nichts fruchtet den Fall innerhalb der 90-Tage-Frist (auch bei Prepaid) an die BNetzA oder sogar an die Verbraucherschlichtungsstelle der EU eskalieren (wobei letztere Institution wohl nur für nachträgliche Schadenersatzforderungen relevant ist, denn ist eine Nummer mal weg, ist sie dann halt weg, sie gehört eigentlich ja auch in erster Linie der jeweiligen Telecom bzw. dem Telecom-Netzwerk, das hinter einem Angebot steht, so gibt es zwar etwa das Recht auf Rufnummernmitnahme, der Anbieter kann sich jedoch das Recht vorbehalten, dem Kunden bereits vor einem solchen Vorgang eine andere Rufnummer zuzuteilen, und bei o2 stand so etwas zumindest in der Vergangenheit sogar einmal unangefochten in deren AGB).--[[Benutzer:Rollout|Rollout]] ([[Benutzer Diskussion:Rollout|Diskussion]]) 14:56, 13. Apr. 2018 (CET)
--[[Benutzer:Admin|Admin]] ([[Benutzer Diskussion:Admin|Diskussion]]) 15:06, 13. Apr. 2018 (CET)Wir werden das wohl so nicht abschließend klären. Schick mit bitte mal den Link zum FAQ wo das mit dem Guthaben steht, konnte das gestern nicht finden. Dann stelle ich mal eine Presseanfrage an Drillisch, mal schauen was dabei rauskommt. An den Autor nochmal die Frage: Welcher Tarif genau wurde genutzt und handelt es sich um eine Portierung mit Vertragsende (Verzichtserklärung) oder nur ein Opt-In?
Anonymer Benutzer

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