Kartenpfand: Unterschied zwischen den Versionen
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zum Erstaunen und Ärger vieler Nutzer auch Einzug in die AGB mancher Prepaidanbieter gefunden. | zum Erstaunen und Ärger vieler Nutzer auch Einzug in die AGB mancher Prepaidanbieter gefunden. | ||
Hintergrund ist die Tatsache, dass die SIM-Karte laut AGB nicht in den Besitz des Vertragsinhabers übergeht, sondern Eigentum des ausgebenden Providers/Netzbetreibers bleibt und somit dem Vertragsinhaber während der Vertragslaufzeit nur "leihweise" zur Verfügung gestellt wird. Bei Vertragsende ist die Rückgabe der SIM-Karte an den Eigentümer in den AGB vieler Anbieter (z.B. auch bei [[blau]] oder [[blauworld]]) festgeschrieben. Nur verzichten in der Praxis die meissten Discounter darauf. Nicht jedoch der Anbieter [[simply]], der nach Vertragsende die Rücksendung der SIM-Karte verlangt und ansonsten eine Aufwandsentschädigung für den Verlust der Karte (das so genannten Kartenpfand) in Rechnung stellt. | Hintergrund ist die Tatsache, dass die SIM-Karte laut AGB nicht in den Besitz des Vertragsinhabers übergeht, sondern Eigentum des ausgebenden Providers/Netzbetreibers bleibt und somit dem Vertragsinhaber während der Vertragslaufzeit nur "leihweise" zur Verfügung gestellt wird. Bei Vertragsende ist die Rückgabe der SIM-Karte an den Eigentümer in den AGB vieler Anbieter (z.B. auch bei [[blau]] oder [[blauworld]]) festgeschrieben. Nur verzichten in der Praxis die meissten Discounter darauf. Nicht jedoch der Anbieter [[simply]], der nach Vertragsende die Rücksendung der SIM-Karte verlangt und ansonsten eine Aufwandsentschädigung für den Verlust der Karte (das so genannten Kartenpfand) in Rechnung stellt. | ||