Kartenpfand: Unterschied zwischen den Versionen

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die SIM-Karte bewegt sich dabei im Bereich '''um die 30 €''' für eine nicht zurückgesendete SIM-Karte.
die SIM-Karte bewegt sich dabei im Bereich '''um die 30 €''' für eine nicht zurückgesendete SIM-Karte.


== Entstehungsgeschichte des Kartenpfandes ==
==Entstehungsgeschichte des Kartenpfandes==
 
Ursprünglich wurde in den Anfangsjahren des Mobilfunks von verschiedenen Netzbetreibern und Providern - beispielsweise auch bei E-Plus - eine so genannte "Deaktivierungsgebühr" im Falle der Vertragsbeendigung in Rechnung gestellt.
Ursprünglich wurde in den Anfangsjahren des Mobilfunks von verschiedenen Netzbetreibern und Providern - beispielsweise auch bei E-Plus - eine so genannte "Deaktivierungsgebühr" im Falle der Vertragsbeendigung in Rechnung gestellt.
Schnell wurde jedoch diese Vorgehensweise von verschiedenen Landgerichten für unzulässig erklärt (vgl. beispielsweise [http://www.golem.de/0108/15260.html Bericht bei Golem].
Schnell wurde jedoch diese Vorgehensweise von verschiedenen Landgerichten für unzulässig erklärt (vgl. beispielsweise [http://www.golem.de/0108/15260.html Bericht bei Golem]).
Daraufhin verschwand die Deaktivierungsgebühr aus den AGB der Anbieter wieder, wurde jedoch im Falle der Drillisch-Gruppe (u.a. Victorvox, Telco, simply) durch den Kartenpfand ersetzt, welcher offenbar rechtlich unumstrittener ist.
Daraufhin verschwand die Deaktivierungsgebühr aus den AGB der Anbieter wieder, wurde jedoch im Falle der Drillisch-Gruppe (u.a. Victorvox, Telco, simply) durch den Kartenpfand ersetzt, welches offenbar rechtlich unumstrittener ist.
Ursprünglich nur im Bereich der Laufzeitverträge zur Anwendung gekommen, hat der Kartenpfand mittlerweile  
Ursprünglich nur im Bereich der Laufzeitverträge zur Anwendung gekommen, hat das Kartenpfand mittlerweile  
zum Erstaunen und Ärger vieler Nutzer auch Einzug in die AGB mancher Prepaidanbieter gefunden.
zum Erstaunen und Ärger vieler Nutzer auch Einzug in die AGB mancher Prepaidanbieter gefunden.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die SIM-Karte lt. AGB nicht in den Besitz des Vertragsinhabers übergeht, sondern Eigentum
Hintergrund ist die Tatsache, dass die SIM-Karte laut AGB nicht in den Besitz des Vertragsinhabers übergeht, sondern Eigentum des ausgebenden Providers/Netzbetreibers bleibt und somit dem Vertragsinhaber während der Vertragslaufzeit nur "leihweise" zur Verfügung gestellt wird. Bei Vertragsende ist die Rückgabe der SIM-Karte an den Eigentümer in den AGB vieler Anbieter (z.B. auch bei [[blau]] oder [[blauworld]]) festgeschrieben. Nur verzichten in der Praxis die meissten Discounter darauf. Nicht jedoch der Anbieter [[simply]], der nach Vertragsende die Rücksendung der SIM-Karte verlangt und ansonsten eine Aufwandsentschädigung für den Verlust der Karte (das so genannten Kartenpfand) in Rechnung stellt.
des ausgebenden Providers/Netzbetreibers bleibt und somit dem Vertragsinhaber während der Vertragslaufzeit nur "leihweise" zur Verfügung gestellt wird. Bei Vertragsende ist die Rückgabe der SIM-Karte an den Eigentümer in den AGB vieler Anbieter (z.B. auch bei [[blau]] oder [[blauworld]]) festgeschrieben. Nur verzichten in der Praxis die meissten Discounter darauf. Nicht jedoch der Anbieter [[simply]], der nach Vertragsende die Rücksendung der SIM-Karte verlangt und ansonsten eine Aufwandsentschädigung für den Verlust der Karte (den so genannten Kartenpfand) in Rechnung stellt.


== Diese Anbieter erheben einen Kartenpfand ==
== Diese Anbieter erheben einen Kartenpfand ==


[[simply]] '''29,65 €'''
[[simply]] '''29,65 €'''
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