Kartenpfand: Unterschied zwischen den Versionen
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→Entstehungsgeschichte des Kartenpfandes
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Ursprünglich nur im Bereich der Laufzeitverträge zur Anwendung gekommen, hat der Kartenpfand mittlerweile | Ursprünglich nur im Bereich der Laufzeitverträge zur Anwendung gekommen, hat der Kartenpfand mittlerweile | ||
zum Erstaunen und Ärger vieler Nutzer auch Einzug in die AGB mancher Prepaidanbieter gefunden. | zum Erstaunen und Ärger vieler Nutzer auch Einzug in die AGB mancher Prepaidanbieter gefunden. | ||
Hintergrund ist die Tatsache, dass die SIM-Karte lt. AGB nicht in den Besitz des Vertragsinhabers übergeht, sondern Eigentum | |||
des ausgebenden Providers/Netzbetreibers bleibt und somit dem Vertragsinhaber während der Vertragslaufzeit "leihweise" zur Verfügung gestellt wird. Bei Vertragsende ist die Rückgabe der SIM-Karte an den Eigentümer in den AGB vieler Anbieter (z.B. auch bei [[Blau]] oder [[Blauworld]] festgeschrieben. Nur verzichten in der Praxis die meissten Discounter darauf. Nicht jedoch der Anbieter [[Simply]], der nach Vertragsende die Rücksendung der SIM-Karte verlangt und ansonsten eine Aufwandsentschädigung für den Verlust der Karte (den so genannten Kartenpfand) in Rechnung stellt. | |||
== Diese Anbieter erheben einen Kartenpfand == | == Diese Anbieter erheben einen Kartenpfand == | ||
[[Simply]] '''29,65€''' | [[Simply]] '''29,65€''' |