Easy Money: Unterschied zwischen den Versionen

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334 Bytes entfernt ,  29. September 2019
Passus "entschärft", da wir hier keine Rechtsberatung leisten können/dürfen.
(Meine Änderung ist eine Ergänzung bzgl. des Rechtsweges.)
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erneuten Aufladen wieder funktionieren. Dies jedenfalls berichten einige User des Forums [http://www.telefon-treff.de Telefontreff.]
erneuten Aufladen wieder funktionieren. Dies jedenfalls berichten einige User des Forums [http://www.telefon-treff.de Telefontreff.]


Eine Entsperrung der Easy-Money-Funktion kann selbstverständlich im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf Antrag durch das Amtsgericht Nürnberg (Sitz der Telefónica Deutschland GmbH) und höherer Instanzen angeordnet werden, da nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz i. V. m. den AGB nicht die Willkür eines Mitarbeiters den alleinigen Ermessenspielraum gestalten darf, sondern tatsächliche dem Beweis zugängliche Anhaltspunkte für einen mißbrauch zugrundegelegt werden müssen. Die Kaufentscheidung des Kunden wurde schließlich auch durch die Funktion beeinflußt.
Eine Entsperrung der Easy-Money-Funktion kann natürlich auf Antrag durch das Amtsgericht Nürnberg (Sitz der Telefónica Deutschland GmbH) und höherer Instanzen angeordnet werden, sofern das Gericht den Argumenten eines eventuellen Klägers folgt.
[[Kategorie:Telefonica]]
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