Diskussion:Angebote: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Prepaid-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
568 Bytes hinzugefügt ,  3. März 2010
imported>Hausmeister
(Artikel wird weitergeführt)
imported>Hausmeister
Zeile 48: Zeile 48:
==News==
==News==


*'''LEBARA MOBILE verschenkt 20.000 SIM-Karten und senkt seine Gesprächspreise.''' Erstellt: 03.03.10 - Autor: [[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]]; Quelle: [http://www.teltarif.de/lebara-mobile-9-cent/news/37850.html teltarif.de]
*'''LEBARA MOBILE verschenkt 20.000 SIM-Karten und senkt seine Gesprächspreise.''' Der im Netz von [[T-Mobile]] funkende, multinationale Ethno-Discounter mit Zweigniederlassung in Düsseldorf - [[LEBARA MOBILE]] - verschenkt 20.000 SIM-Karten. Maximal können zwei SIM´s pro Haushalt erworben werden. Gesenkt wurden die Preise für Auslands- und Inlandsgespräche. Innerdeutsche Verbindungen fallen nun mit 9 Cent statt 15 Cent zu Buche. Die Verbindungsgebühr von 15 Cent pro Gespräch bleibt erhalten. Zusätzlich wurde die Bonusguthaben-Aktion (50% Extra-Guthaben zum Aufladebetrag) wurde bis 31.03.2010 verlängert. Erstellt: 03.03.10 - Autor: [[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]]; Quelle: [http://www.teltarif.de/lebara-mobile-9-cent/news/37850.html teltarif.de]


*'''Preisgrenze für 0180er-Anrufe vom Handy aus.''' Seit heute gilt eine neue Preisregelung der Bundesnetzagentur, die von Bundestag und Bundesrat im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben wurde. Darin wurde festgelegt, dass ein Anruf vom Handy zu einer Sondernummer mit der Vorwahl (0180) maximal 42 Cent/Minute oder 60 Cent pro Anruf kosten darf. Außerdem müssen die Mobilfunkanbieter die Kosten für das Gespräch vorher ansagen. Erstellt: 01.03.10 - Autor: [[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]]; Quelle: [http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ126748034220364/link677821A.html Verbraucherzentrale Sachsen]
*'''Preisgrenze für 0180er-Anrufe vom Handy aus.''' Seit heute gilt eine neue Preisregelung der Bundesnetzagentur, die von Bundestag und Bundesrat im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben wurde. Darin wurde festgelegt, dass ein Anruf vom Handy zu einer Sondernummer mit der Vorwahl (0180) maximal 42 Cent/Minute oder 60 Cent pro Anruf kosten darf. Außerdem müssen die Mobilfunkanbieter die Kosten für das Gespräch vorher ansagen. Erstellt: 01.03.10 - Autor: [[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]]; Quelle: [http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ126748034220364/link677821A.html Verbraucherzentrale Sachsen]
Anonymer Benutzer

Navigationsmenü