Callmobile Pseudo-Prepaid: Unterschied zwischen den Versionen

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K (→‎Möglichkeiten der Aufladung: clevertoGo nur Überweisung bei erster Aufladung, AGB 4.4 am 27.8.08)
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*"'''Eine andere Zahlungsweise als der Lastschrifteinzug ist nicht möglich und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.'''" - dieser paradox anmutende Satz findet sich in Absatz 4.9 der [https://www.callmobile.de/pdf/agb_callmobile_feb_08.pdf AGB für clever3 und clever9], in denen auch von erhöhten '''Bearbeitungskosten''' anderer Zahlweisen, wie z.B.  Überweisung die Rede ist.
*"'''Eine andere Zahlungsweise als der Lastschrifteinzug ist nicht möglich und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.'''" - dieser paradox anmutende Satz findet sich in Absatz 4.9 der [https://www.callmobile.de/pdf/agb_callmobile_feb_08.pdf AGB für clever3 und clever9], in denen auch von erhöhten '''Bearbeitungskosten''' anderer Zahlweisen, wie z.B.  Überweisung die Rede ist.
*Bei clevertoGo ist in Nr. 4.4 der AGB geregelt, dass die '''erste Aufbuchung per Überweisung vorgeschrieben''' ist und alle weiteren Aufbuchungen per Lastschrift erfolgen. ([https://www.callmobile.de/pdf/AGB_Juni_2008_clevertoGo_080605.pdf AGB clevertoGo] Stand Juni 2008, gesichtet am 27.8.08)
*Bei clevertoGo ist in Nr. 4.4 der AGB geregelt, dass die '''erste Aufbuchung per Überweisung vorgeschrieben''' ist und alle weiteren Aufbuchungen per Lastschrift erfolgen. ([https://www.callmobile.de/pdf/AGB_Juni_2008_clevertoGo_080605.pdf AGB clevertoGo] Stand Juni 2008, gesichtet am 27.8.08)
*Für clevertoGo auch "an der Kasse einer der Aufladestellen bei den teilnehmenden Partnern"
*Für clevertoGo auch "an der Kasse einer der Aufladestellen bei den teilnehmenden Partnern".


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