FONIC: Unterschied zwischen den Versionen
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→Hinweis/Tipp zu Aufladungen, die nicht auf dem vorgegebenen Lastschriftverfahren beruhen
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===Hinweis/Tipp zu Aufladungen, die nicht auf dem vorgegebenen Lastschriftverfahren beruhen=== | ===Hinweis/Tipp zu Aufladungen, die nicht auf dem vorgegebenen Lastschriftverfahren beruhen=== | ||
* Wenn ausschließlich mittels der Überweisungsmethode, [[Cash-Karte]] oder Aufladung über elektronische Terminals (cash & go, Bankautomaten) das FONIC-Konto aufgeladen wird, kann die für die Lastschrift-Aufladungen erteilte [http://www.fonic.de/html/faqs/vertrag/index.html?zoom_highlight=einzugserm%C3%A4chtigung Einzugsermächtigung an FONIC entzogen] werden, womit das Missbrauchsrisiko der FONIC-Nutzung, etwa durch Kinder und Jugendliche, deutlich minimiert wird. | * Wenn ausschließlich mittels der Überweisungsmethode, [[Cash-Karte]] oder Aufladung über elektronische Terminals (cash & go, Bankautomaten) das FONIC-Konto aufgeladen wird, kann die für die Lastschrift-Aufladungen erteilte [http://www.fonic.de/html/faqs/vertrag/index.html?zoom_highlight=einzugserm%C3%A4chtigung Einzugsermächtigung an FONIC entzogen] werden, womit das Missbrauchsrisiko der FONIC-Nutzung, etwa durch Kinder und Jugendliche, deutlich minimiert wird. | ||
* Der Discounter Lidl, der FONIC-Startpakete verkauft, bietet die Möglichkeit an, Guthabenkarten zur Bar-Aufladung im Wert von 15 Euro zu erwerben. | * Der Discounter Lidl, der FONIC-Startpakete verkauft, bietet inzwischen die Möglichkeit an, Guthabenkarten zur Bar-Aufladung im Wert von 15 Euro zu erwerben. | ||
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