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'''MNP''' steht für ''"Mobile Number Portability"'' - die Rufnummernmitnahme bei einem Anbieterwechsel.
'''MNP''' steht für ''"Mobile Number Portability"'' - die Rufnummernmitnahme bei einem Anbieterwechsel.


Änderungen ab '''01.12.2021''': Kein abgehendes Portierungsentgelt mehr, Rufnummer kann dafür nur noch bis zu 30 Tage nach Ende des dazugehörigen Vertrags portiert werden.
<big>'''Änderungen seit 01.12.2021''': '''Kein''' abgehendes Portierungsentgelt mehr, Rufnummer kann dafür nur noch '''bis zu 30 Tage''' nach Ende des dazugehörigen Vertrags portiert werden (keine zeitlich darüber hinausgehende Verpflichtung des abgehenden Providers mehr).</big>


Dabei kann der Kunde beim Wechsel des Mobilfunkanbieters seine bisherige Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Die Mitnahme ist beim bisherigen Anbieter immer '''kostenpflichtig''', so werden (Stand: 19.04.2020) je nach Anbieter '''zwischen 24,95&nbsp;€ und 30,72&nbsp;€ Portierungsentgelt''' erhoben. [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200420_Portierungsentgelte.html Laut Bundesnetzagentur darf inzwischen] eine Obergrenze von '''6,82€ brutto (bedeutet Endpreis / inklusive Mwst.)''' nicht überschritten werden. Der neue Anbieter kann ebenfalls ein Entgelt berechnen, hiervon wird jedoch kaum Gebrauch gemacht. Die Kosten der Anbieter untereinander belaufen sich aktuell (Stand: 20.04.2020 und einige Zeit davor) übrigens auf 3,58 € brutto (Endpreis) je Portierungsvorgang (Quelle: Oben verlinkte [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Presse/Pressemitteilungen/2020/20200420_Portierungsentgelte.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Pressemitteilung der BNetzA]). Man kann das Startguthaben meistens auch für die Portierung verwenden (zur Sicherheit eine möglichst passgenaue Guthabenhöhe vor deren Einleitung herstellen, man hat nämlich keinen Rechtsanspruch darauf, dass der (alte) Anbieter Beträge, die reines Startguthaben sind, bei der Auszahlung berücksichtigt, auch nicht in Form der Deckung der Portierungskosten), zur Zeit bekannte Ausnahme: [[Kaufland mobil]].
Dabei kann der Kunde beim Wechsel des Mobilfunkanbieters seine bisherige Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Die Mitnahme ist beim bisherigen Anbieter immer '''kostenpflichtig''', so werden (Stand: 19.04.2020) je nach Anbieter '''zwischen 24,95&nbsp;€ und 30,72&nbsp;€ Portierungsentgelt''' erhoben. [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200420_Portierungsentgelte.html Laut Bundesnetzagentur darf inzwischen] eine Obergrenze von '''6,82€ brutto (bedeutet Endpreis / inklusive Mwst.)''' nicht überschritten werden. Der neue Anbieter kann ebenfalls ein Entgelt berechnen, hiervon wird jedoch kaum Gebrauch gemacht. Die Kosten der Anbieter untereinander belaufen sich aktuell (Stand: 20.04.2020 und einige Zeit davor) übrigens auf 3,58 € brutto (Endpreis) je Portierungsvorgang (Quelle: Oben verlinkte [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Presse/Pressemitteilungen/2020/20200420_Portierungsentgelte.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Pressemitteilung der BNetzA]). Man kann das Startguthaben meistens auch für die Portierung verwenden (zur Sicherheit eine möglichst passgenaue Guthabenhöhe vor deren Einleitung herstellen, man hat nämlich keinen Rechtsanspruch darauf, dass der (alte) Anbieter Beträge, die reines Startguthaben sind, bei der Auszahlung berücksichtigt, auch nicht in Form der Deckung der Portierungskosten), zur Zeit bekannte Ausnahme: [[Kaufland mobil]].
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'''Gemachte Erfahrung Portierung mit Firmenkunden-Daten zu Privatkunden-Daten oder umgekehrt:''' Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Portierung von einem Firmenkunden auf einen Privatkunden oder umgekehrt nicht bei allen Anbietern in alle Vertragsmodelle möglich ist und eine Portierung erhebliche Schwierigkeiten bis hin zur Unmöglichkeit verursachen kann, wenn der neue Anbieter nur mit dem Status des neuen Vertrages (entweder Firmenkunde oder aber Privatkunde) beim alten Anbieter die Portierung anfragen kann. In diesen Fällen muss unbedingt gewährleistet sein, dass der neue Anbieter auch mit den Daten des alten Vertrages beim vorherigen Anbieter die Portierung anfragen kann. So wird beispielsweise die Portierung eines bei einem anderen Anbieter bestehenden Firmenkunden-Accounts in einen Privatkunden-Tarif der DTAG (z. B. "Magenta Mobil Prepaid") von der aufnehmenden Telecom aufgrund der nicht in Übereinstimmung zu bringenden Besitzerdaten nicht durchgeführt. Sollte beim alten Anbieter bereits mit Hinweis auf den Portierungswunsch gekündigt worden sein, droht hier sogar nach Ablauf einer (vorausgesetzten) Überlegungsfrist der Rufnummernverlust, sofern man nicht bereit ist, einen entsprechenden Business-Tarif der Telekom Deutschland GmbH zu akzeptieren (dorthin wäre die Portierung bei dem gezeigten Beispiel möglich).
'''Gemachte Erfahrung Portierung mit Firmenkunden-Daten zu Privatkunden-Daten oder umgekehrt:''' Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Portierung von einem Firmenkunden auf einen Privatkunden oder umgekehrt nicht bei allen Anbietern in alle Vertragsmodelle möglich ist und eine Portierung erhebliche Schwierigkeiten bis hin zur Unmöglichkeit verursachen kann, wenn der neue Anbieter nur mit dem Status des neuen Vertrages (entweder Firmenkunde oder aber Privatkunde) beim alten Anbieter die Portierung anfragen kann. In diesen Fällen muss unbedingt gewährleistet sein, dass der neue Anbieter auch mit den Daten des alten Vertrages beim vorherigen Anbieter die Portierung anfragen kann. So wird beispielsweise die Portierung eines bei einem anderen Anbieter bestehenden Firmenkunden-Accounts in einen Privatkunden-Tarif der DTAG (z. B. "Magenta Mobil Prepaid") von der aufnehmenden Telecom aufgrund der nicht in Übereinstimmung zu bringenden Besitzerdaten nicht durchgeführt. Sollte beim alten Anbieter bereits mit Hinweis auf den Portierungswunsch gekündigt worden sein, droht hier sogar nach Ablauf einer (vorausgesetzten) Überlegungsfrist der Rufnummernverlust, sofern man nicht bereit ist, einen entsprechenden Business-Tarif der Telekom Deutschland GmbH zu akzeptieren (dorthin wäre die Portierung bei dem gezeigten Beispiel möglich).
== Rufnummernfreigabe ==
Hierfür hinterlegt man bei dem abgebenden Anbieter ein sogenanntes "Opt-IN". Anschließend kann die Rufnummer rausportiert werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und wird auch von allen Anbietern so umgesetzt, dass man das "Opt-IN" bzw. die Rufnummernfreigabe setzen lassen kann, eine vorherige Kündigung des Vertrags (auch wenn er hinterher sowieso gekündigt werden sollte (nur bei Prepaid zulässig)) ist '''nicht''' '''unbedingt''' erforderlich.
Dokumente:
* o2 (Vertrag, Prepaid erlischt nach vollzogener Rufnummernübertragung zu einem anderen Anbieter): https://www.o2online.de/assets/blobs/pdfs/portierungserklaerung
Am 11.04.2025 wurde eine Rufnummernportierung von Blau zu NettoKOM bei Fortführung des Blau-Vertrags erfolgreich telefonisch in die Wege geleitet (nachdem diese Telefónica Germany-BLAU-interne Portierung über das Online-KSC von NettoKOM mit dem Verweis auf die Hotline von NettoKOM beschieden wurde). Zuvor hatte die Freigabe einer [[Echtes Prepaid|Prepaid]]-Rufnummer zur vorzeitigen Portierung immer gleichzeitig auch die Kündigung des Prepaidvertrags zu diesem Zeitpunkt zur Folge (außer bei Magenta Prepaid).


==Sonderfälle==
==Sonderfälle==
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Ist eine Rufnummer eine, zwei oder mehrere Ziffern länger als in ihrem [[Mailbox|Rufnummernraum]] üblich (z. B. 030-xxxxxxxxy statt Mindestlänge 030 030-xxxxxxxx), besteht seitens des Kunden kein Portierungsanspruch. Es müsste ein ganzer Zehner-, Hunderter-, ... Block mitportiert werden, doch der Betreiber/"Telecom" benötigt diese eventuell für andere Kunden desselben Produkts. Bisher ist dieses Phänomen allerdings nur im Festnetz bekannt.
Ist eine Rufnummer eine, zwei oder mehrere Ziffern länger als in ihrem [[Mailbox|Rufnummernraum]] üblich (z. B. 030-xxxxxxxxy statt Mindestlänge 030 030-xxxxxxxx), besteht seitens des Kunden kein Portierungsanspruch. Es müsste ein ganzer Zehner-, Hunderter-, ... Block mitportiert werden, doch der Betreiber/"Telecom" benötigt diese eventuell für andere Kunden desselben Produkts. Bisher ist dieses Phänomen allerdings nur im Festnetz bekannt.
"Überschreibt" man eine Rufnummer welche bereits reinportiert worden war (Provider erlaubt die in prepaid-wiki.de sogenannte "nachträgliche Portierung"), mit einer weiteren reinzuportierenden Nummer, kann die alte/vorletzte reinportierte Nummer nicht mehr gefischt werden. Dieses Phänomen wurde am 12.01.2024 bei einer o2 Prepaid-Karte beobachtet, der Anbieter Telefónica Germany GmbH & Co. KG lehnte die Abgabe der ursprünglich dort reinportierten Rufnummer an die Sipgate GmbH, 40219 Düsseldorf ab, obwohl sie noch nicht wieder im Pool der ursprünglich vergebenden Telefongesellschaft gelandet war.
Wie schon oben erwähnt, endet bei Prepaid der Vertrag zum Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme, einzige Ausnahme Verträge "Magenta Prepaid" bei der Telekom Deutschland GmbH. Im Postpaidbereich ist dieses Schema aber auch möglich, wie der Anbieter SIMon mobile dies zeigt. Hier wird dafür die Rufnummernübertragung auf den Zeitpunkt des Vertragsendes gelegt. Der Anbieter weigert sich, dem Kunden noch eine weitere, neue Rufnummer zu überlassen (im bestehenden Vertrag), bei einer maximal 1-monatlichen Kündigungsfrist dürfte dies auch praktikabel sein.
Der Test, ob eine Nummer bei Einsundeins oder Einsundeins Drillisch Online GmbH im 262-23-Kernnetz dieses neuen Netzbetreibers läuft, kann mit dem eigentlich durch Telekom Deutschland GmbH bekannten Abfragecode ''*135#'', gefolgt von "Anrufen" in der Telefon-App, durchgeführt werden. Hierbei wird bei portierten Karten, die früher auf reseller liefen, die eigene Rufnummer angezeigt.


==Verzichtserklärungen==
==Verzichtserklärungen==