Callingcards: Unterschied zwischen den Versionen

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====Mit Anmeldung====
====Mit Anmeldung====


====Mit Bezahlung über die benutzte Sonderrufnummer oder das Terminierungsentgelt einer anderen Rufnummer====
====Mit Bezahlung über die benutzte Sonderrufnummer oder das [[Terminierungsentgelt]] einer anderen Rufnummer====
Es werden nur Dienste, die auch im Internet vorgestellt werden, gelistet. Von der Verwendung anders beworbener Rufnummern wird dringend abgeraten!
Es werden nur Dienste, die auch im Internet vorgestellt werden, gelistet. Von der Verwendung anders beworbener Rufnummern wird dringend abgeraten!
*In prepaid-wiki.de vorgestelltes [[Flatrateexpander|Angebot>>>]]
*In prepaid-wiki.de vorgestelltes [[Flatrateexpander|Angebot>>>]]
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=====[[ACR]] als Alternative=====
=====[[ACR]] als Alternative=====
Neu hinzugekommen ist seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung der Aspekt des Datenschutzes. Man soll das Recht haben, über die Verwendung seiner persönlichen Daten Auskunft einfordern zu können. Bereits mit der Einführung von ISDN wurde dies (bedingt durch die Übermittlung der Rufnummer des Anrufers im PSTN) im Prinzip unterlaufen. Natürlicherweise benötigt man aber einen zuverlässigen Kontakt handle im Telefonnetz, um "das Ding" überhaupt benutzbar zu halten (auch die sogenannte [https://www.telefonseelsorge.de/ Telefonseelsorge] hat ein Hotline-System, das die zuverlässige Identifizierung von anrufenden Anschlüssen über gesetzliche Speicherfristen hin gewährleistet, und vor ISDN / digitales Telefonnetz der ehemaligen Deutschen Bundespost gab es auch schon die "Fangschaltung", welche, wenn gebucht, nach Anwählen des Codes '2' auf dem Wählscheibentelefon (während der Verbindung) bei einem verdächtigen Vorgang eine schriftliche Auskunft zu diesem auslöste). Nicht zuletzt sind unangemeldete Werbeanrufe (sogenannte "Cold calls") gesetzlich verboten (im "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb"). Diese durften aber lange Zeit noch mit unterdrückter Rufnummer erfolgen, ohne dass dieses Verhalten der (im Graubereich) agierenden "Firmen" (sie bieten meistens die Teilnahme an einer "Umfrage" an und agieren wirtschaftlich (schein-)selbstständig) vom Gesetzgeber ausreichend abgestraft wurde (man hätte damit in der Regel auch die Falschen getroffen). Somit ergibt sich heute das Bild, dass es kaum möglich ist, ohne Maßnahmen wie "MCID" (das im [http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__101.html §101 des TKG] geregelt ist) einen dringend benötigten / ernsthaft betriebenen Telefonanschluss zuverlässig durchgehend zu betreiben. In Einzelfällen spielt sich telefonische Belästigung auch vor dem Hintergrund des Stalking/Nachstellung ab. Hier kann MCID den Vorgängen bzw. der Belästigung evtl. die Spitze nehmen (so kann man dann etwa zurückrufen oder die Anrufe nicht annehmen, auch wenn sie im Verlauf der Ereignisse mit falscher oder unterdrückter Rufnummer abgesendet werden). In zahlreichen harmloseren Fällen von Beeinträchtigung am Telefonanschluss gibt es aber auch die Möglichkeit, ausschließlich [[ACR|anonyme Anrufe für den Anrufenden kostenlos oder kostenpflichtig abzuweisen]]. Zahlreiche (DSL-)Endgeräte, Apps und Einstellungen beim (Internet-)Telefonieanbieter bieten inzwischen diese Möglichkeit.
Neu hinzugekommen ist seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung der Aspekt des Datenschutzes. Man soll das Recht haben, über die Verwendung seiner persönlichen Daten Auskunft einfordern zu können. Bereits mit der Einführung von ISDN wurde dies (bedingt durch die Übermittlung der Rufnummer des Anrufers im PSTN) im Prinzip unterlaufen. Natürlicherweise benötigt man aber einen zuverlässigen Kontakt handle im Telefonnetz, um "das Ding" überhaupt benutzbar zu halten (auch die sogenannte [https://www.telefonseelsorge.de/ Telefonseelsorge] hat ein Hotline-System, das die zuverlässige Identifizierung von anrufenden Anschlüssen über gesetzliche Speicherfristen hin gewährleistet, und vor ISDN / digitales Telefonnetz der ehemaligen Deutschen Bundespost gab es auch schon die "Fangschaltung", welche, wenn gebucht, nach Anwählen des Codes '2' auf dem Wählscheibentelefon (während der Verbindung) bei einem verdächtigen Vorgang eine schriftliche Auskunft zu diesem auslöste). Nicht zuletzt sind unangemeldete Werbeanrufe (sogenannte "Cold calls") gesetzlich verboten (im "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb"). Diese durften aber lange Zeit noch mit unterdrückter Rufnummer erfolgen, ohne dass dieses Verhalten der (im Graubereich) agierenden "Firmen" (sie bieten meistens die Teilnahme an einer "Umfrage" an und agieren wirtschaftlich (schein-)selbstständig) vom Gesetzgeber ausreichend abgestraft wurde (man hätte damit in der Regel auch die Falschen getroffen). Somit ergibt sich heute das Bild, dass es kaum möglich ist, ohne Maßnahmen wie "MCID" (das im [http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__101.html §101 des TKG], aber auch [https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/ im neuen TTDSG, hier u. a. §14] geregelt ist) einen dringend benötigten / ernsthaft betriebenen Telefonanschluss zuverlässig durchgehend zu betreiben. In Einzelfällen spielt sich telefonische Belästigung auch vor dem Hintergrund des Stalking/Nachstellung ab. Hier kann MCID den Vorgängen bzw. der Belästigung evtl. die Spitze nehmen (so kann man dann etwa zurückrufen oder die Anrufe nicht annehmen, auch wenn sie im Verlauf der Ereignisse mit falscher oder unterdrückter Rufnummer abgesendet werden). In zahlreichen harmloseren Fällen von Beeinträchtigung am Telefonanschluss gibt es aber auch die Möglichkeit, ausschließlich [[ACR|anonyme Anrufe für den Anrufenden kostenlos oder kostenpflichtig abzuweisen]]. Zahlreiche (DSL-)Endgeräte, Apps und Einstellungen beim (Internet-)Telefonieanbieter bieten inzwischen diese Möglichkeit.


====Entsprechende Features bei einzelnen SIP-VoIP-Anbietern====
====Entsprechende Features bei einzelnen SIP-VoIP-Anbietern====
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