Handyporto: Unterschied zwischen den Versionen
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Offiziell können zu den angegebenen Preisen per Handyporto nur Standard-Briefsendungen sowie Postkarten verschickt werden. Standardsendungen haben etwa die maximalen Ausmaße eines C6-Lang-Briefumschlages, sind maximal fünf mm dick und wiegen nicht mehr als 20 Gramm. Postkarten dürfen keinen Umschlag haben, nicht größer als | Offiziell können zu den angegebenen Preisen per Handyporto nur Standard-Briefsendungen sowie Postkarten verschickt werden. Standardsendungen haben etwa die maximalen Ausmaße eines C6-Lang-Briefumschlages, sind maximal fünf mm dick und wiegen nicht mehr als 20 Gramm. Postkarten dürfen keinen Umschlag haben, nicht größer als 23,5 * 12,5 cm, nicht quadratischer als der Faktor 1:1,4 sein und nicht mehr als 500 Gramm je qm [https://www.deutschepost.de/de/b/brief_postkarte.html wiegen]. | ||
Dieser Service wird derzeit von [[E-Plus]], [[Vodafone]], [[O2|O<sub>2</sub>]] und [[Telekom]] unterstützt. | Dieser Service wird derzeit von [[E-Plus]], [[Vodafone]], [[O2|O<sub>2</sub>]] und [[Telekom]] unterstützt. | ||
Keineswegs funktioniert der Service aber bei | Keineswegs funktioniert der Service aber bei [[GTCom]] und bei Anbietern, die im Prepaid-Bereich keine Premium-SMS-Dienste zulassen (zum Beispiel [[klarmobil]]). Damit der Service funktioniert, muss die Karte Premium-SMS unterstützen. Bei Vodafone und dessen Discount-Marke [[o.tel.o]] wird diese Funktion erst nach der ersten Aufladung freigeschaltet (es reicht auch eine Überweisung von einem Cent, mehr Informationen unter [[Überweisung Vodafone]]). | ||
Bei Providerkarten im Netz der Telekom (zum Beispiel [[Xtra]]) funktioniert das Handyporto im Gegensatz zu Original-Netzbetreiberkarten offenbar auch nicht immer. So berichtet ein Leser, dass bei debitel die Anforderung mit der Rückmeldung "Die Abrechnung wurde vom Anbieter verweigert." abgelehnt wird. Die gesendete SMS an die 22122 wird dennoch berechnet. | Bei Providerkarten im Netz der Telekom (zum Beispiel [[Xtra]]) funktioniert das Handyporto im Gegensatz zu Original-Netzbetreiberkarten offenbar auch nicht immer. So berichtet ein Leser, dass bei debitel die Anforderung mit der Rückmeldung "Die Abrechnung wurde vom Anbieter verweigert." abgelehnt wird. Die gesendete SMS an die 22122 wird dennoch berechnet. | ||
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Die Post macht beim Handyporto nur ihren Dienstleistungspreis bekannt. Die 22122 gilt als Mehrwert-SMS-Nummer (Kurznummer) und die Transportleistung, also die reine Übermittlung der Anforderungs-SMS, kann je nach Anbieter im Preis variieren und damit den Gesamtpreis nach oben treiben. | Die Post macht beim Handyporto nur ihren Dienstleistungspreis bekannt. Die 22122 gilt als Mehrwert-SMS-Nummer (Kurznummer) und die Transportleistung, also die reine Übermittlung der Anforderungs-SMS, kann je nach Anbieter im Preis variieren und damit den Gesamtpreis nach oben treiben. | ||
Bis Ende 2012 konnte man die 22122 telefonisch anrufen und wurde mit einem Sprachsystem mit DTMF-Tonsteuerung verbunden (1 = Brief, 2 = Postkarte). Die anteiligen Anrufkosten, zum Beispiel im Tarif [[CallYa 5/15]] (Vodafone), betrugen fünf Cent, der Gesamtpreis für einen Standardbrief betrug somit exakt ein Euro. In diesem Beispiel war die Anforderung per Sprachcomputer günstiger als die Anforderung per SMS. Das Handyporto wurde in diesem Fall ebenfalls per SMS zugeschickt (Angaben allesamt ohne Gewähr). | Bis Ende 2012 konnte man die 22122 telefonisch anrufen und wurde mit einem Sprachsystem mit DTMF-Tonsteuerung verbunden (1 = Brief, 2 = Postkarte). Die anteiligen Anrufkosten, zum Beispiel im Tarif [[CallYa 5/15]] (Vodafone), betrugen fünf Cent, der Gesamtpreis für einen Standardbrief betrug somit exakt ein Euro. In diesem Beispiel war die Anforderung per Sprachcomputer günstiger als die Anforderung per SMS. Das Handyporto wurde in diesem Fall ebenfalls per SMS (''Brief'' oder ''Postkarte'' an die 22122 senden) zugeschickt (Angaben allesamt ohne Gewähr). | ||
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!Porto-Code für:!!Standardbrief !!Postkarte | !Porto-Code für:!!Standardbrief !!Postkarte | ||
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|SMS-Inhalt an die '''22122'''||Brief|| | |SMS-Inhalt an die '''22122'''||Brief||Postkarte | ||
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|Preis in Cent (seit 2016)<sup>1</sup>||110||85 | |||
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|Preis in Cent (seit 2015)<sup>1</sup>||102||85 | |Preis in Cent (seit 2015)<sup>1</sup>||102||85 | ||
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Damit aber ist die Sendung in einer Datenbank erfasst, denn der Code muss gegen nochmalige Verwendung ja gesperrt werden. Es existiert somit ein Datensatz, dessen Existenz beweist, dass eine Sendung mit dieser Nummer in den Verantwortungsbereich der Post gelangt ist. | Damit aber ist die Sendung in einer Datenbank erfasst, denn der Code muss gegen nochmalige Verwendung ja gesperrt werden. Es existiert somit ein Datensatz, dessen Existenz beweist, dass eine Sendung mit dieser Nummer in den Verantwortungsbereich der Post gelangt ist. | ||
Es ist noch nicht | Es ist noch nicht abschließend geklärt, inwieweit solche Sendungen prinzipiell auch als pfiffiger Ersatz für das deutlich teurere Einwurf-Einschreiben geeignet sind, wenn es nur um die Tatsache des Versands an sich und nicht weiterer Eigenschaften des Einschreibens (wie zum Beispiel dem Beweis des Zugangs der Sendung oder einer Versicherung eines werthaltigen Inhalts) geht. Auf jeden Fall gibt es aber bei Handyporto-Sendungen nicht die übliche Haftung der Deutschen Post von bis zu 25 Euro für einen Einschreibebrief sowie 20 Euro für einen Einwurf-Einschreibebrief. | ||
Im Gegensatz zu vorherigen Vermutungen ist allerdings ein Praxisbeispiel bekannt, in dem ein mit Handyporto verschickter Brief laut Empfänger nie angekommen ist. Ein entsprechender Nachforschungsauftrag bei der Deutschen Post (mit deutlichem Hinweis auf die vom Vorredner beschriebene Nachforschungsmöglichkeit) wurde nach mehreren Wochen mit dem Bescheid ''"Verbleib der Sendung nicht zu ermitteln"'' abgeschlossen. Auf Nachfragen wurde der Umstand der Nachprüfbarkeit nicht erwidert und der Nachforschungsauftrag eingestellt. | Im Gegensatz zu vorherigen Vermutungen ist allerdings ein Praxisbeispiel bekannt, in dem ein mit Handyporto verschickter Brief laut Empfänger nie angekommen ist. Ein entsprechender Nachforschungsauftrag bei der Deutschen Post (mit deutlichem Hinweis auf die vom Vorredner beschriebene Nachforschungsmöglichkeit) wurde nach mehreren Wochen mit dem Bescheid ''"Verbleib der Sendung nicht zu ermitteln"'' abgeschlossen. Auf Nachfragen wurde der Umstand der Nachprüfbarkeit nicht erwidert und der Nachforschungsauftrag eingestellt. |