Diskussion:YUKOONO: Unterschied zwischen den Versionen

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(Prepaid?)
 
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--[[Benutzer:Einheiztarif|Einheiztarif]] 21:44, 1. Jul. 2009 (CEST) Finde unter dem angegebenen Anbieterlink nur Postpaid-Angebote *mit* Rufnummernimport.
--[[Benutzer:Einheiztarif|Einheiztarif]] 21:44, 1. Jul. 2009 (CEST) Finde unter dem angegebenen Anbieterlink nur Postpaid-Angebote *mit* Rufnummernimport.
Bitte, wo geht's zum Prepaid-Angebot?
Bitte, wo geht's zum Prepaid-Angebot?
--[[Benutzer:Carponaut stefan|c.-naut Stefan]] 23:01, 1. Jul. 2009 (CEST) Der Gag ist, dieses Angebot versucht im Prepaid-Teich zu fischen ohne Prepaid zu sein. Zitat der Yukoono-Webseite:
>"Yukoono mobile vereint die Vorteile von Prepaid- und Postpaidvertrag. Sie können also ohne Mindestvertragslaufzeit, Grundgebühr oder Mindestumsatz telefonieren..."
<br/>
Soweit ist das aber auch bei Klarmobil postpaid so! Der springende Punkt: nach der von mir favorisierten - und andernorts von [[Benutzer:Skater]] angegriffenen Auffassung ist "Prepaid" nicht nur ein Wort (begriffsnominalistisch), sondern auch ein Inhalt, und der zentrale Inhalt ist: mehr als aufgeladen wurde kann nicht verbraucht werden! Schutz und Selbstschutz der Verbraucher müssen realisierbar bleiben. Bei Postpaid und somit auch bei Yukoono ist das mitnichten der Fall.
>" und das jetzt auch ohne Ihre Karte immer wieder aufladen zu müssen - bequem durch Lastschrifteinzug. "
Zitat aus den AGB:
''7.1 Die in den '''Rechnungen''' enthaltenen Entgelte sind mit
Zugang der Rechnung zahlbar. Rechnungsstellungen
erfolgen grundsätzlich '''in kalendermonatlichen'''
Abständen. Rückzahlungsansprüche des Kunden werden
mit der nächst fälligen Rechnung verrechnet.
7.2 Die 1. Rechnung nach Vertragsschluss enthält die
einmalige Anschlussgebühr, die Kosten für bestellte
Hardware, die monatsanteilige Grundgebühr für den
Monat, in dem die SIM-Karte aktiviert wurde, sowie die
Grundgebühr für den Folgemonat im Voraus. Danach
erfolgt die Rechnungsstellung jeweils im Voraus für den
Abrechnungsmonat, soweit es sich nicht um
nutzungsabhängige Entgelte handelt.'' (eigene Hervorhebung c.-naut s.)
Offenbar nutzt man eine scheinbare begriffliche Lücke. Traditionell *KÖNNEN* nämlich D2-Postpaid-Mobilfunkvertragskonten durchaus mit Callnows aufgeladen werden. Um den aufgeladenen Betrag vermindert sich dann die nachfolgende Monatsrechnung. Ebenso ist es bei Laufzeitverträgen mit Grundgebühr üblich, die Grundgebühr "im Voraus" für z.b. 30 Tage zu berechnen und die Gespräche eben nachschüssig. Aber eine Schwalbe macht noch keinen Sommer und dieses Angebot nicht zu einem Prepaid.
Fazit: Löschen!
Anonymer Benutzer