Benutzer Diskussion:Droedel: Unterschied zwischen den Versionen
Benutzer Diskussion:Droedel (bearbeiten)
Version vom 23. September 2008, 10:03 Uhr
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--[[Benutzer:Admin|Admin]] 10:26, 23. Sep. 2008 (CEST) Sorry, Droedel - ich habe erst jetzt diese Diskussion hier mitbekommen. Erst einmal würde ich es sehr schade finden, wenn du einfach so die Segel streichst! Du bist ein Mitstreiter der ersten Stunde und ich würde das sehr bedauern! Was die Schufa angeht möchte ich versuchen, ein wenig zu schlichten. Fakt ist, dass die Abfrageklausel in den AGB steht und FONIC daher auch davon Gebrauch machen ''könnte''. Fakt ist aber auch, das es zahlreiche Leute gibt, bei denen eben keine Anfrage gemacht wurde. Das betrifft sowohl User hier (DrSeehas, mich) als auch viele, die ähnliche Berichte im Telefon-Treff geschrieben haben. Es ist eben nicht so, dass eine entsprechende Klausel in den AGB automatisch bedeutet, dass sie in der Praxis auch angewendet wird. Vielmehr geht es meines Erachtens bei FONIC auch darum, im Falle einer ungerechtfertigten Lastschriftrückgabe einen Schufa-Eintrag durchführen zu können. Übrigens: Beispiele dieser Art gibt es viele. So hat T-Mobile bei Xtra auch eine Schufa-Klausel drin - schon jahrelang - und führt aber ebenfalls keine Prüfung beim Kauf durch. Daher mein Vorschlag zur Güte: Lass uns eine Formulierung finden in der Art: "In der Praxis macht FONIC jedoch derzeit nach übereinstimmenden Angaben mehrerer Nutzer keinen Gebrauch von einer Schufa-Abfrage bei Vertragsabschluss". Das wäre doch okay? Man kann ja auch nicht generell eine Schufa-Abfrage ausschließen. Möglicherweise wird sie ja bei "Problemfällen" oder unregelmäßigkeiten bei den Angaben doch in Einzelfällen durchgeführt? | --[[Benutzer:Admin|Admin]] 10:26, 23. Sep. 2008 (CEST) Sorry, Droedel - ich habe erst jetzt diese Diskussion hier mitbekommen. Erst einmal würde ich es sehr schade finden, wenn du einfach so die Segel streichst! Du bist ein Mitstreiter der ersten Stunde und ich würde das sehr bedauern! Was die Schufa angeht möchte ich versuchen, ein wenig zu schlichten. Fakt ist, dass die Abfrageklausel in den AGB steht und FONIC daher auch davon Gebrauch machen ''könnte''. Fakt ist aber auch, das es zahlreiche Leute gibt, bei denen eben keine Anfrage gemacht wurde. Das betrifft sowohl User hier (DrSeehas, mich) als auch viele, die ähnliche Berichte im Telefon-Treff geschrieben haben. Es ist eben nicht so, dass eine entsprechende Klausel in den AGB automatisch bedeutet, dass sie in der Praxis auch angewendet wird. Vielmehr geht es meines Erachtens bei FONIC auch darum, im Falle einer ungerechtfertigten Lastschriftrückgabe einen Schufa-Eintrag durchführen zu können. Übrigens: Beispiele dieser Art gibt es viele. So hat T-Mobile bei Xtra auch eine Schufa-Klausel drin - schon jahrelang - und führt aber ebenfalls keine Prüfung beim Kauf durch. Daher mein Vorschlag zur Güte: Lass uns eine Formulierung finden in der Art: "In der Praxis macht FONIC jedoch derzeit nach übereinstimmenden Angaben mehrerer Nutzer keinen Gebrauch von einer Schufa-Abfrage bei Vertragsabschluss". Das wäre doch okay? Man kann ja auch nicht generell eine Schufa-Abfrage ausschließen. Möglicherweise wird sie ja bei "Problemfällen" oder unregelmäßigkeiten bei den Angaben doch in Einzelfällen durchgeführt? | ||
So und nun würde ich Euch beide bitten, wieder Frieden zu schließen. Umso mehr Mitsrteiter hier konstruktiv beteiligt sind, umso besser und vor allem aktueller werden doch unsere zusammengetragenen Inhalte... | So und nun würde ich Euch beide bitten, wieder Frieden zu schließen. Umso mehr Mitsrteiter hier konstruktiv beteiligt sind, umso besser und vor allem aktueller werden doch unsere zusammengetragenen Inhalte... | ||
:--[[Benutzer:DrSeehas|DrSeehas]] 11:03, 23. Sep. 2008 (CEST) An mir soll es nicht liegen. Ich war etwas angesäuert: Ich schreib was rein und es wird ohne Diskussion einfach wieder rausgelöscht und gleich mehrmals... Ich habe es bisher auch nur bei congstar rückgängig gemacht. Die anderen Anbieter überlasse ich anderen. Die finden vielleicht eine Lösung, die auch Droedel gefällt. |