Kartenpfand: Unterschied zwischen den Versionen
K
→Entstehungsgeschichte des Kartenpfandes
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Ursprünglich wurde in den Anfangsjahren des Mobilfunks von verschiedenen Netzbetreibern und Providern - beispielsweise auch bei E-Plus - eine so genannte "Deaktivierungsgebühr" im Falle der Vertragsbeendigung in Rechnung gestellt. | Ursprünglich wurde in den Anfangsjahren des Mobilfunks von verschiedenen Netzbetreibern und Providern - beispielsweise auch bei E-Plus - eine so genannte "Deaktivierungsgebühr" im Falle der Vertragsbeendigung in Rechnung gestellt. | ||
Schnell wurde jedoch diese Vorgehensweise von verschiedenen Landgerichten für unzulässig erklärt (vgl. beispielsweise [http://www.golem.de/0108/15260.html Bericht bei Golem]. | Schnell wurde jedoch diese Vorgehensweise von verschiedenen Landgerichten für unzulässig erklärt (vgl. beispielsweise [http://www.golem.de/0108/15260.html Bericht bei Golem]. | ||
Daraufhin verschwand die Deaktivierungsgebühr aus den AGB der Anbieter wieder, wurde jedoch im Falle der Drillisch-Gruppe (u.a. Victorvox, Telco, | Daraufhin verschwand die Deaktivierungsgebühr aus den AGB der Anbieter wieder, wurde jedoch im Falle der Drillisch-Gruppe (u.a. Victorvox, Telco, simply) durch den Kartenpfand ersetzt, welcher offenbar rechtlich unumstrittener ist. | ||
Ursprünglich nur im Bereich der Laufzeitverträge zur Anwendung gekommen, hat der Kartenpfand mittlerweile | Ursprünglich nur im Bereich der Laufzeitverträge zur Anwendung gekommen, hat der Kartenpfand mittlerweile | ||
zum Erstaunen und Ärger vieler Nutzer auch Einzug in die AGB mancher Prepaidanbieter gefunden. | zum Erstaunen und Ärger vieler Nutzer auch Einzug in die AGB mancher Prepaidanbieter gefunden. | ||
Hintergrund ist die Tatsache, dass die SIM-Karte lt. AGB nicht in den Besitz des Vertragsinhabers übergeht, sondern Eigentum | Hintergrund ist die Tatsache, dass die SIM-Karte lt. AGB nicht in den Besitz des Vertragsinhabers übergeht, sondern Eigentum | ||
des ausgebenden Providers/Netzbetreibers bleibt und somit dem Vertragsinhaber während der Vertragslaufzeit nur "leihweise" zur Verfügung gestellt wird. Bei Vertragsende ist die Rückgabe der SIM-Karte an den Eigentümer in den AGB vieler Anbieter (z.B. auch bei [[blau]] oder [[blauworld]]) festgeschrieben. Nur verzichten in der Praxis die meissten Discounter darauf. Nicht jedoch der Anbieter [[ | des ausgebenden Providers/Netzbetreibers bleibt und somit dem Vertragsinhaber während der Vertragslaufzeit nur "leihweise" zur Verfügung gestellt wird. Bei Vertragsende ist die Rückgabe der SIM-Karte an den Eigentümer in den AGB vieler Anbieter (z.B. auch bei [[blau]] oder [[blauworld]]) festgeschrieben. Nur verzichten in der Praxis die meissten Discounter darauf. Nicht jedoch der Anbieter [[simply]], der nach Vertragsende die Rücksendung der SIM-Karte verlangt und ansonsten eine Aufwandsentschädigung für den Verlust der Karte (den so genannten Kartenpfand) in Rechnung stellt. | ||
== Diese Anbieter erheben einen Kartenpfand == | == Diese Anbieter erheben einen Kartenpfand == | ||
[[Simply]] '''29,65 €''' | [[Simply]] '''29,65 €''' |