Smobil: Unterschied zwischen den Versionen

2 Bytes hinzugefügt ,  30. Januar 2010
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Smobil erhebt eine Bearbeitungsgebühr von '''5 Euro''' für die Auszahlung des Restguthabens. Ein gekündigter smobil-Kunde muss nach Angaben von Allmobility eine Ausweiskopie und die SIM-Karte einschicken. Startguthaben wird Allmobility zufolge generell nicht ausgezahlt: ''"Das Starterguthaben ist jedoch von einer Auszahlung ausgeschlossen, da es von uns als Dankeschön  gratis zur Verfügung gestellt wurde."'' (Quelle: Erfahrungsbericht im Mobilfunk-Forum [http://www.telefon-treff.de Telefon-Treff])
Smobil erhebt eine Bearbeitungsgebühr von '''5 Euro''' für die Auszahlung des Restguthabens. Ein gekündigter smobil-Kunde muss nach Angaben von Allmobility eine Ausweiskopie und die SIM-Karte einschicken. Startguthaben wird Allmobility zufolge generell nicht ausgezahlt: ''"Das Starterguthaben ist jedoch von einer Auszahlung ausgeschlossen, da es von uns als Dankeschön  gratis zur Verfügung gestellt wurde."'' (Quelle: Erfahrungsbericht im Mobilfunk-Forum [http://www.telefon-treff.de Telefon-Treff])


==Schufa-Abfrage==
===Schufa-Abfrage===
Es findet keine '''Bonitätsprüfung''' des Kunden statt.
Es findet keine '''Bonitätsprüfung''' des Kunden statt.
In den AGB vom 27. November 2006 finden sich keine entsprechenden Regelungen (so genannte "Schufa-Klausel").
In den AGB vom 27. November 2006 finden sich keine entsprechenden Regelungen (so genannte "Schufa-Klausel").
Anonymer Benutzer