Smobil: Unterschied zwischen den Versionen
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Smobil erhebt eine Bearbeitungsgebühr von '''5 Euro''' für die Auszahlung des Restguthabens. Ein gekündigter smobil-Kunde | Smobil erhebt eine Bearbeitungsgebühr von '''5 Euro''' für die Auszahlung des Restguthabens. Ein gekündigter smobil-Kunde muss nach Angaben von Allmobility eine Ausweiskopie und die SIM-Karte einschicken. Startguthaben wird Allmobility zufolge generell nicht ausgezahlt: ''"Das Starterguthaben ist jedoch von einer Auszahlung ausgeschlossen, da es von uns als Dankeschön gratis zur Verfügung gestellt wurde."'' (Quelle: Erfahrungsbericht im Mobilfunk-Forum [http://www.telefon-treff.de Telefon-Treff]) | ||
==Schufa-Abfrage== | ==Schufa-Abfrage== |