FONIC: Unterschied zwischen den Versionen
→Kartengültigkeit und Guthabenauszahlung
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*Die Karte muss innerhalb von zwölf Monaten einmalig genutzt werden (SMS oder abgehender Anruf). | *Die Karte muss innerhalb von zwölf Monaten einmalig genutzt werden (SMS oder abgehender Anruf). | ||
*Vorhandenes Guthaben kann man zum Quartalsende auf das eigene Girokonto oder Sparbuch auszahlen lassen, ohne dass die SIM-Karte deaktiviert wird. Dabei ist eine Angabe der Bankdaten mit Lastschrifteinzugsgenehmigung notwendig, welche jederzeit per schriftlicher Mitteilung an FONIC widerrufbar ist. | *Vorhandenes Guthaben kann man zum Quartalsende auf das eigene Girokonto oder Sparbuch auszahlen lassen, ohne dass die SIM-Karte deaktiviert wird. Dabei ist eine Angabe der Bankdaten mit Lastschrifteinzugsgenehmigung notwendig, welche jederzeit per schriftlicher Mitteilung an FONIC widerrufbar ist. | ||
*Startguthaben und Bonusguthaben werden nicht mehr | *Startguthaben und Bonusguthaben werden nicht mehr ausbezahlt, können aber auf einer anderen FONIC-Karte desselben Nutzers gutgeschrieben werden. | ||
==Angebotene Funktionen/Dienste== | ==Angebotene Funktionen/Dienste== |