Nachträgliche Portierung

Version vom 29. Januar 2017, 09:25 Uhr von imported>Rollout

Unter einer Nachträglichen Portierung versteht man die Möglichkeit, eine vorhandene Rufnummer auch noch zu einem späteren Zeitpunkt in den Prepaidvertrag zu übernehmen. Normalerweise muss eine solche Portierung bereits beim Kauf der Karte eingeleitet werden. Der Vorteil: Man kann eine Nummer beispielsweise aus einem Laufzeitvertrag auch erst nach Ende des Vertrages portieren. Im Prepaidbereich bietet beispielsweise FYVE eine solche Variante an. Aus Erfahrungsberichten ist zu entnehmen, dass der Kunde bei einer solchen Portierung eine neue SIM-Karte zugeschickt bekommt, welche dann unter der portierten Rufnummer erreichbar ist. Die bisherige SIM-Karte mit der alten Nummer von FYVE wird allerdings nicht deaktiviert, sondern kann weiterhin genutzt werden. Effektiv erhält der Kunde also bei einer solchen Portierung eine zweite Nummer mit einem zweiten Prepaidtarif geschenkt. Das Startguthaben der ersten Karte sowie ggf. gebuchte Optionen werden nicht auf die neue Karte übertragen. Wie es sich mit aufgebuchten Guthaben verhält, konnte noch nicht abschließend geklärt werden.

Weiteres Beispiel: Wechsel von o2 (Vertrag) auf o2 (Prepaid). Dieser Vorgang ist im Kunden-System von O2 gesperrt, deshalb geht man hier den Umweg über die Portierung. Man bestellt erst eine O2-Freikarte, jedenfalls ist bereits eine O2-Prepaidkarte beim Kunden vorhanden. Deren Nummer wird durch die eingehende Portierung von der gekündigten (oder MNP/Nummernportierung-abgehend-bei-Fortsetzung-des-Vertrages beantragt) Vertragskarte "überschrieben", sie bleibt zwar noch fest auf der SIM-Karte gespeichert, so wie dies auch bei der 0176-00000000 auf einer Ersatz-SIM von O2 der Fall ist, hat sonst jedoch keine Bedeutung mehr.