--Hausmeister 10:46, 4. Nov. 2009 (CET) Kann mal jemand die AGB durchlesen und mir sagen, ob da was mit negativ Guthaben steht? Das nur per Lastschriftverfahren eingezahlt werden kann, habe ich gesehen.
--jemand 16:42, 4. Nov. 2009 (CET) In § 6.1. der snoog Leistungsbeschreibung steht:
§ 6 Vorleistungspflicht des Kunden und Bezahlung der
Leistungen über Aufladungen des snoog Guthabenkontos
6.1. Die snoog Leistungen aus dem Vertrag über die
Zusatzdienstleistung sind vom Kunden vorauszuzahlen; der
Kunde ist vorleistungspflichtig. Er kann daher die Leistungen
sowie etwaige Zusatzdienstleistungen nur nutzen, wenn ein
hinreichendes Guthaben auf dem im Rahmen seines
Vertrags über die snoog SIM-Karte eingerichteten
individuellen Guthabenkonto („snoog Guthabenkonto“)
vorhanden ist.
6.2. Von dem snoog Guthabenkonto werden zeitnah mit der
Erbringung der Leistung die Entgelte gemäß der jeweils
gültigen Preisliste einschließlich des jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuersatzes in Abzug gebracht.
Die zu 6.2. entsprechende Formulierung bei blau.de lautet übrigens soweit ich mich recht erinnere "zeitgleich" anstatt zeitnah, ich denke hieraus ergibt sich ziemlich klar, dass ein Negativsaldo auflaufen kann. Unklar ist für mich ob sich die Möglichkeit der Vorauszahlung überhaupt nur in der "Zusatzdienstleistung" (? Datenoption?) erstreckt und die Grundleistungen (Gesprächsminuten) womöglich rein Postpaid gebucht werden?
In § 9.1. steht:
9.1. snoog ermöglicht dem Kunden, den Kontostand des
snoog Guthabenkontos auf elektronischem Weg im Internet
unter www.snoogmobile.com über seinen persönlichen
Nutzer-Account abzufragen. Die Angabe des
Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet
keinen selbstständigen Anspruch des Kunden auf snoog
Leistungen in entsprechender Höhe. Die Abrechnung erfolgt
taggenau.
Es liegt auf der Hand, dass im Verlauf von 24 Stunden einiges runtertelefoniert und -gesurft wird, bis mal wieder vielleicht morgens um 4 eine Saldo-Aktualisierung stattfindet.