Diskussion:Snoog mobile

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Version vom 4. November 2009, 16:42 Uhr von imported>Carponaut stefan

--Hausmeister 10:46, 4. Nov. 2009 (CET) Kann mal jemand die AGB durchlesen und mir sagen, ob da was mit negativ Guthaben steht? Das nur per Lastschriftverfahren eingezahlt werden kann, habe ich gesehen.

--Carponaut Stefan 16:42, 4. Nov. 2009 (CET) In § 6.1. der snoog Leistungsbeschreibung steht:
§ 6 Vorleistungspflicht des Kunden und Bezahlung der Leistungen über Aufladungen des snoog Guthabenkontos 6.1. Die snoog Leistungen aus dem Vertrag über die Zusatzdienstleistung sind vom Kunden vorauszuzahlen; der Kunde ist vorleistungspflichtig. Er kann daher die Leistungen sowie etwaige Zusatzdienstleistungen nur nutzen, wenn ein hinreichendes Guthaben auf dem im Rahmen seines Vertrags über die snoog SIM-Karte eingerichteten individuellen Guthabenkonto („snoog Guthabenkonto“) vorhanden ist.
6.2. Von dem snoog Guthabenkonto werden zeitnah mit der Erbringung der Leistung die Entgelte gemäß der jeweils gültigen Preisliste einschließlich des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes in Abzug gebracht.
Die zu 6.2. entsprechende Formulierung bei blau.de lautet übrigens soweit ich mich recht erinnere "zeitgleich" anstatt zeitnah, ich denke hieraus ergibt sich ziemlich klar, dass ein Negativsaldo auflaufen kann. In § 9.1. steht: 9.1. snoog ermöglicht dem Kunden, den Kontostand des snoog Guthabenkontos auf elektronischem Weg im Internet unter www.snoogmobile.com über seinen persönlichen Nutzer-Account abzufragen. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbstständigen Anspruch des Kunden auf snoog Leistungen in entsprechender Höhe. Die Abrechnung erfolgt taggenau.
Es liegt auf der Hand, dass im Verlauf von 24 Stunden einiges runtertelefoniert und -gesurft wird, bis mal wieder vielleicht morgens um 4 eine Saldo-Aktualisierung stattfindet.

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