Einzelverbindungsnachweis

Version vom 27. Juni 2009, 20:41 Uhr von imported>DrSeehas (http://www.duden.de/deutsche_sprache/sprachberatung/newsletter/archiv.php?id=115)

Ein Einzelverbindungsnachweis (EVN, manchmal auch Einzelgesprächsnachweis EGN) listet alle Verbindungen (Gespräche, SMS, Daten) mit Datum und Uhrzeit, Dauer und den Kosten für die Verbindung auf. Mit einem EVN kann man

  • die Abrechung des Mobilfunkanbieters überprüfen,
  • nachsehen, was bestimmte Gespräche (z. B. zu Sonderrufnummern wie 0180 oder Auslandstelefonate) gekostet haben,
  • sein Telefonierverhalten kennen lernen, um Tarife zu vergleichen.

Eine subjektive Schätzung der monatlichen Verbindungen ist häufig falsch.

Umgekehrt bleibt die Frage, warum "das Guthaben schon wieder alle" ist, ohne einen EVN unbeantwortet.

Im Bereich der Prepaid-Anbieter setzt sich diese Form der zusätzlichen Kostenkontrolle immer weiter durch. So bieten schon mehrere Anbieter, darunter auch der Netzbetreiber O2, entsprechende Einzelverbindungsnachweise in elektronischer Form (Online-Abfrage) an. Gedruckte EVN, wie bei vielen Laufzeitverträgen üblich, findet man im Prepaidsektor hingegen nicht.