Guthabenübertragung per CallNow-Transfer

  • Es sind Beträge von 3, 5 oder 10 Euro übertragbar.

Wie wird transferiert?

Über die kostenlose Servicenummer 22922 lässt sich Guthaben von einer CallYa-Karte zu einer anderen CallYa-Karte übertragen (ausgenommen: Tarif CallYa Compact). Des weiteren funktioniert dieser Service auch per CallYa-Hotline (22911) oder per WAP auf der kostenlosen Seite http://wap.meincallya.de oder über GSM-Code *100#  , auf "Annehmen" drücken und dann die 2 für CallNow-Transfer, "Annehmen" und 2 für Guthaben übertragen ...

  • Unter 22922 wählt man zuerst 2 und dann 7, um den Transfer zu starten.
  • Um auch Startguthaben übertragen zu können, muss die Karte einmalig aufgeladen werden. Dafür reicht schon eine Aufladung von 1 Cent per Überweisung, dann lässt sich das gesamte Startguthaben (z.B. 10 Euro) abzüglich 30 Cent Servicepreis auf eine andere CallYa Karte transferieren. Ein CallNow-Transfer zählt nicht als Aufladung (Voraussetzung, um Startguthaben transferieren zu können).
  • Es ist möglich, Guthaben von einem Vertrag auf eine CallYa zu übertragen. Der Betrag wird dann auf der nächsten Rechnung ausgewiesen.

Weiterhin wird für die CallNow-Guthabenübertragung ein Servicepreis in Höhe von 30 Cent berechnet, das vom Guthaben des Empfängers abgezogen wird.

Einschränkungen

  • Kunden im Tarif CallYa Junior Karte können nur CallNow-Transfers empfangen.
  • Das CallYa-Startguthaben kann nicht ohne Aufladung übertragen werden.
  • Der CallNow-Transfer ist nicht nutzbar für:
  • man kann maximal 50 Euro pro 31 Tage empfangen und/oder transferieren
  • man kann maximal 3 Übertragungen pro Tag empfangen

Kostenlose Guthabenübertragung bei gleichem Kartenbesitzer

Die kostenlose Portierung des gesamten Guthabens einer CallYa-Karte auf eine andere CallYa-Karte ist möglich, wenn beide Karten auf ein und die selbe Person registriert sind. Dazu muss man die CallYa-Hotline anrufen (Preis je nach CallYa-Tarif, Tipp: gratis MyCard buchen und damit kostenlos anrufen).

Links

http://www.vodafone.de/infofaxe/594.pdf