Rufnummernmitnahme

Version vom 14. Mai 2009, 19:12 Uhr von imported>Hausmeister

MNP steht für "Mobile Number Portability" -- die Rufnummernmitnahme bei einem Anbieterwechsel.

Dabei kann der Kunde beim Wechsel des Mobilfunkanbieters seine bisherige Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Die Mitnahme ist beim bisherigen Anbieter immer kostenpflichtig und kostet je nach Anbieter zwischen 24,95 € und 30 €. Laut Bundesnetzagentur darf die Obergrenze von 30,72 € nicht überschritten werden, was bei einigen Anbietern dennoch vorkommt. Dagegen sollte Widerspruch eingelegt werden. Der neue Anbieter kann ebenfalls eine Gebühr berechnen, tut dies aber nur in wenigen Fällen. Handelt es sich beim bisherigen Vertrag um einen Prepaidvertrag, so muss neben der abzugebenden Verzichtserklärung auch der Betrag für die Rufnummernmitnahme als Guthaben auf dem Prepaidkonto vorhanden sein oder muss vor Vertragsende eingezahlt werden. Da die meisten Anbieter in ihren Verzichtserklärungen einbauen, dass der Anspruch auf Auszahlung des Restguthaben (welches nach Abzug der Portierungsgebühr vorhanden ist) verfällt, bietet sich hier eine Banküberweisung an. Da dabei der Überweisungsbetrag exakt angegeben werden kann und somit kein Restguthaben übrig bleiben muss. Ebenfalls kann man auch der Klausel widersprechen und durch Angabe der Bankdaten eine Auszahlung des Restguthabens verlangen.

Im Discounterbereich bieten immer mehr Anbieter die Rufnummernmitnahme vom Altanbieter an. Zudem wird hier in wenigen Fällen eine Gebühr verlangt (Beispiel Simyo).

Hingegen ist die Mitnahme einer Rufnummer vom Discounter zum neuen Anbieter in jedem Fall möglich (dies wird rechtlich von der Bundesnetzagentur zugesichert), sofern der neue Anbieter die eingehende Rufnummernportierung ermöglicht.