Congstar: Unterschied zwischen den Versionen
→Bonitätsprüfung
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Obwohl sich congstar auf seiner Internet-Seite unter ''Datenschutz'' [http://www.congstar.de/Datenschutz--724d.html Abs. 7.6] eine Bonitätsprüfung vorbehält, gibt es bisher keine Belege, dass das bei Prepaid-Verträgen auch tatsächlich gemacht wird. | Obwohl sich congstar auf seiner Internet-Seite unter ''Datenschutz'' [http://www.congstar.de/Datenschutz--724d.html Abs. 7.6] eine Bonitätsprüfung vorbehält, gibt es bisher keine Belege, dass das bei Prepaid-Verträgen auch tatsächlich gemacht wird. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass diese Klausel Vertragsbestandteil wird, da in den AGB nichts derartiges steht und einem Käufer z.B. an der Tankstelle nicht zugemutet werden kann, im Internet zu suchen. | ||
==AGB== | ==AGB== |