Terminierungsentgelt: Unterschied zwischen den Versionen
keine Bearbeitungszusammenfassung
imported>0815 |
imported>Admin Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Unter dem Begriff Terminierungsentgelt (auch Interconnection-Gebühr oder Interconnect-Entgelt genannt) versteht man den Betrag, den eine Telefongesellschaft bei der Vermittlung eines Gespräches in ein anderes Mobilfunknetz bzw. vom oder zum Festnetz zahlen muss bzw. für die Entgegennahme eines solchen aus einem fremden Netz zu zahlen hat. | |||
== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||
Es ist nicht leicht, die aktuell geltenden Terminierungsentgelte in Erfahrung zu bringen, da diese lediglich im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlicht werden. | Es ist nicht leicht, die aktuell geltenden Terminierungsentgelte in Erfahrung zu bringen, da diese lediglich im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlicht werden. Gelegentlich werden diese aber auch in Pressemitteilungen der Bundesnetzagentur wie beispielsweise [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/130719_MobilfunkTerminierungsentgelte.html hier] angekündigt werden.<br/> | ||
"Danach gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2012 ein einheitliches Entgelt in Höhe von 1,85 ct/min für die sog. Mobilfunkterminierung. Ab dem 1. Dezember 2013 sinkt das Entgelt noch einmal geringfügig auf 1,79 ct/min." | "Danach gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2012 ein einheitliches Entgelt in Höhe von 1,85 ct/min für die sog. Mobilfunkterminierung. Ab dem 1. Dezember 2013 sinkt das Entgelt noch einmal geringfügig auf 1,79 ct/min." | ||