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Seit dem 1. Juli 2017 ist bei Registrierung eines Prepaid-Produkts (Mobilfunkkarte) die Vorlage eines Ausweis- oder Passdokuments zwingend erforderlich. Bereits vorhandene Mobilfunkkarten sind davon nicht betroffen, können aber seit jeher schon abgeschaltet werden, wenn sich der Besitzer nicht ausfindig machen lässt (Stichwort "anonym registrierte Prepaidkarten", das geht ab dem 1. Juli nicht mehr, wobei es vorher schon z. B. durch Willkommensbriefe (z. B. o2) und eingeschränkte Benutzerwechsel (z. B. Lidl Connect) erschwert wurde). | |||
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